Kubotan alkoholisiert mit sich führen?
Moin, ich wurde letztens Festgenommen, da ich Beschuldigter einer Körperverletzung war. Am Ende stellte sich heraus, dass ich unschuldig war, jedoch haben die Polizisten meinen Kubotan bei sich behalten, da ich mit 0,9 Promille angeblich nicht mehr geeignet bin, einen Kubotan mit mir zu führen. Durften die Polizisten mit den Kubotan einfach so wegnehmen?
3 Antworten
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Durften die Polizisten mit den Kubotan einfach so wegnehmen?
Ausgehend davon, dass die Wahrnehmungen eines Betroffenen häufig getrübt sind, was die tatsächlichen Geschehnisse betrifft, gehe ich davon aus, dass es einen triftigen Grund gab, dir dieses Teil abzunehmen. Sicher nicht allein wegen des Einflusses des Alkohols. Also ja, das durften die Polizisten.
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Stichworte Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung bewahren. Dazu dürfen sie so ziemlich alles.
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Die dürfen dir zur Gefahrenabwehr sogar ein Päckchen Kaugummi abnehmen. Im Prinzip alles, von dem irgendeine Gefahr ausgehen könnte. Legitimiert ist das durch das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes und das Bundespolizeigesetz.
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Aber nur bei McGiver