Kriegt man wegen eines 90sten seines Opas eine Schulbeurlaubung

8 Antworten

Na ja, es ist Auslegungssache Deiner Schule. Der Erlasstext (in Auszügen) sagt dazu:Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z. B.: a)persönliche Anlässe(z. B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles. b)Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine beson-dere Bedeutung haben, z. B.:
religiöse Veranstaltungen (z. B. Rüstzeiten, Exerzitien, Kirchentage),
Fortbildungsveranstaltungen der Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber) und ih-rer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften, Unternehmensverbände, Kam-mern sowie der Fachverbände (z. B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben),
politische Veranstaltungen (z. B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahestehen-der Organisationen),
kulturelle Veranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissen-schaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters, einer Laienspielschar),
Sportveranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainings-lagern, Sportfesten),
internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen,
für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage.
Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten.
Kurz und gut: Mit etwas Verhandlungsgeschick müsste es klappen! (Auf die Besonderheit des Falles hinweisen; ggfs. Hinweis, dass die gesamte Familie teilnimmt)Allerdings: Der alte Anlass "Haushaltsauflösung" ist abgeschafft, darauf kannst Du Dich nicht mehr berufen!

Deine Eltern müssen das rechtzeitig, am besten vier Wochen vorher, beim Rektor schriftlich beantragen. Dann sollte dem nichts im Wege stehen. Natürlich mußt du den versäumten Schulstoff eigenständig nachholen (bei Kumpels Hefte ausleihen und alles abschreiben...). Aber Beurlaubungen bei Familienfesten sind durchaus drin, sofern du nicht gerade mitten im Abi bist, dann wird´s vielleicht schwierig...

Ich weiß nicht ob das von Schule zu Schule unterschiedlich ist, aber bei uns ist es so, dass der Klassenleiter 2 Tage frei schreiben kann. Ab 3 (höchstens aber 5) Tagen muss ein Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Frag am besten mal deinen Klassenleiter:)

Rechtzeitig der Schule mitteilen und von deinen Eltern auch eine Bestätigung mitgeben lassen (d.h. das deine Eltern es bestätigen . Dann dürfte es kein Problem sein-

LG

Sesostris

Gunrdsätzlich: Nein! Das ist kein Befreiungsgrund. Ob deine Schule das in diesem Fall erlaubt, musst du als Einzelfall abklären.