Kriegt man Rabatte wenn man zwei Führerscheine gleichzeitig macht?
Kann ich gleichzeitig den Autoführerschein (also Klasse B) und den A1 Motorradführerschein machen, also muss ich wenn ich jetzt z.B. meine Auto Theoriestunden fertig habe dann auch noch extra Motorrad Theoriestunden machen oder nicht ? Krieg ich dann auch noch Rabatte wenn ich beide Führerscheine gleichzeitig mache und wenn ja mit wieviel Geld muss ich dann ungefähr rechnen ?
Danke voraus !!!
5 Antworten
Du spart einmal die Gebühr beim Verkehrsamt: ca. 45,-
Legst du beide theo Prüfungen auf einem Tag ab sparst du ca. 50,-
Anmeldegebühr: meist erlassen die Fahrschulen einen Teil der Gebühr.. aber.. das entscheidet jede FS für sich... ab 50,- sollte aber meist drinliegen.
Lehrmittel müssen nur einmal gekauft werden.. auch da: unterschiedliche Preise.. ab 35,-
12 Grundstoff + 2 Zusatz für B + 4 Zusatz für A <- theo Unterricht.
Beide Führerscheine zusammen.. je nach Talent und Region .. ab 2000,- .. aber .. eher ab 2500,- .. mit 3000,- rechnen ist nicht verkehrt. ;)
Es gibt ein paar Klassenspezifische Zusatzfragen bei der Theorieprüfung die du dann doppelt machen musst, aber mehr Unterrichtsstunden brauchst du wohl nicht.
Wenn du eh schon fast 18 bist rentiert sich aber A1 nicht mehr weil den macht man schon mit 16, da kannst du gleich den A2 Führerschein machen.
Du meinst vermutlich BF17 und A1 weil B und A1 macht keinen Sinn, da macht man gleich den A2.
Ja, man kann die Theorieprüfung zusammenlegen - wenn man das Mindestalter für beide Klassen erreicht hat (abzüglich 3 Monate, Fristen siehe unten).
"Rabatt"? Ja. Man muss nur einmal die Pauschale für den Theorieunterricht bezahlen und es wird auch nur ein Antrag für beide Klassen gestellt. Wobei das Vergleichen von Fahrschulen mehr bringen kann als ein "Rabatt".
Fristen Führerscheinerwerb (Prüfungen)Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Stichtag.Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Stichtag.
Der Stichtag ist entweder dein Geburtstag (Mindestalter) oder bei der Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A das Datum des Führerscheinerwerbs der niedrigeren Klasse (2-Jahres-Regelung für die vereinfachte Prüfung).
Das jeweilige Mindestalter findest du in §10 FeV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Krafträder:AM: 16 Jahre (in einigen Bundesländern 15 - allerdings gilt dieser AM dann auch nur dort bis man 16 Jahre geworden ist)
A1: 16 Jahre
A2: 18 Jahre
PKW:
BF17: 17 Jahre
B: 18 Jahre
Ich weiß nicht wie es heute ist, aber als ich vor 30 Jahren meinen Auto und Motorradführerschein gemacht habe war es günstiger als die einzeln zu machen. Frag einfach bei der Fahrschule nach.
Frag doch bei der Fahrschule.