Kriegt man, nachdem man einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat?
Nicht noch eine Kopie vom Vertrag zu hause oder ist es nicht schlimm wenn man keins hat.
7 Antworten
Normalerweise wird ein Ausbildungs- / Arbeitsvertrag mindestens in zweifacher Ausfertigung im Original unterschrieben. Somit erhalten beide Vertragsparteien ein Original zum Selbstbehalt.
Hast du keines, muss t du es einfordern.
Hast du den Vertrag, vom Betrieb unterschrieben, nachhause bekommen, um ihn dort auch gegenzuzeichnen? Und hast ihn dann zurück an den Betrieb geschickt? Dann hättest du dir eine eigene Kopie machen sollen. Nicht ganz so tragisch, du kannst nach einer Kopie fragen. Ansonsten, wenn zuerst du unterschrieben hast, steht dir eine Kopie zu, nachdem der Betrieb gegengezeichnet hat.
Dann bekommst du sicher noch eine Kopie für dich. Kannst ja mal höflich nachfragen.
Na eigentlich bekommt man da auch eine Kopie des Vertrages.
Dann würde ich in deinem Fall eine Kopie vom Arbeitgeber verlangen.
Ich hatte zum Glück eine Kopie die mir in einem mögl. Rechtsstreit geholfen hätte da meine Kündigungsfrist nicht klar definiert war u AG auf verlängerte Frist von 6monaten behaarte (wg gleichstellungsklausel) ich aber nur von 4 Wochen ausging- was letzten Endes vom Anwalt durch Einsicht in meinem Vertrag bestätigt wurde.
Es ist immer besser was schriftliches in der Hand zu haben. Und es sollte auch selbstverständlich sein, das man dir eine Kopie aushändigt. Bitte einfach darum!
Man kann im Vertrag festhalten das sich die Kündigungsfrist verlängert als die gesetzliche von 4wochen. Wenn man lange dem Betrieb zugehört dann hätte ich ein Recht auf 6monate im meinen Fall wenn mich der Betrieb kündigt. Die Klausel würde dann sagen das auch ich 6monate im alten Betrieb arbeiten müsste wenn ich kündige! Quasi das die Fristen von beiden Partnern gleichgestellt sind.
da mein AG dies im Vertrag nicht ausführlich beschrieben hatte konnte er auf die 6monate Frist nicht bestehen- die ich hätte arbeiten sollen!
Mein Anwalt hat den Vertrag genau unter die Lupe genommen- sonst wäre ich möglicherweise wirklich von 6 Monaten ausgegangen!
Ja, man bekommt ein Exemplar. Aber erst dann, wenn es eingetragen ist.
bei der Handwerkskammer oder der Innung. Auf jeden fall solltest du nach 4 Wochen einmal nachfragen, denn jeder Vertragspartner sollte ein Exemplar des Vertrages haben.
Den Antrag auf Eintragung bekommt man aber auch als Kopie ausgehändigt. Jedenfalls hab ich beides in der Mappe.
Für gewöhnlich bekommt man seine eigene Kopie, oder kann diese Anfragen.
ich habs beim betrieb unterschrieben