Kriege ich Gehalt auch wenn ich nach kurzer Zeit gekündigt habe?
War vom 02.09 - 05.09 angstellt und habe dann noch an dem Tag die Kündigung eingereicht weil der Laden absolut schlimm war.
Kriege ich trotzdem für diese (ca 20 Stunden) die ich gearbeitet habe Lohn? Oder entfällt dieser komplett?
Danke!
4 Antworten
Ja, Du hast ja gearbeitet.
Viel ist es aber nicht.
Für die Zeit, die du gearbeitet hast, kriegst du den im Vertrag vereinbarten Lohn.
Nein, du hast dich nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist gehalten, daher wird es auch nichts geben.
Die gesetzlich festgelegten „vier Wochen“ entsprechen nicht der Dauer eines Kalendermonats, also 30 oder 31 Tagen, sondern tatsächlich genau 28 Tagen. Zudem kann die Kündigungsfrist durch entsprechende Klausen im Arbeitsvertrag länger ausfallen. In einem Tarifvertrag kann auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Dann erzähl mal in welchem sie drei Tage ist...oder alles nur Schaum?
Wurde während dem Kündigungsgespräch nicht auf eine Frist hingewiesen und mir wurde auch nicht gesagt, dass ich nochmal kommen sollen. Hätte der AG nicht darauf bestehen können, dass ich die 2 Wochen noch dort arbeite?
Man muss dich nicht auf Gesetze hinweisen, diese behalten auch ohne Hinweis ihre Gültigkeit.
Den Arbeitsvertrag kann man überall anpassen. Das Gesetz kommt vorallem dann zum Einsatz, wenn nichts vereinbart wurde bezüglich Kündigungsfrist.
Kommt drauf an. Üblicherweise ist die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen, wenn du einfach nicht mehr aufgetaucht bist, schuldest DU dem Unternehmen die entsprechende Arbeitsleistung...
Die Kündigung wurde einfach so akzeptiert und ich wurde nicht auf eine Frist hingewiesen/ es wurde nicht angesprochen? Aber denke mal das ist dann wohl trotzdem so mit der Frist.
Die gilt nur, wenn keine andere vereinbar wurde.