Kreidler Florett Führerscheinklasse AM Fahren , trotz 65 km/h?
Guten Tag , Ich habe eine Kreidler Florett LH ! Sie ist Baujahr 1976 , ist Restauriert worden und ist komplett Original. Sie hat 50ccm und hat den Originalen 2,9 PS Motor verbaut, hat eine 3. Gang Handschaltung , Original 14er Vergaser ! Sie ist ja Original und läuft 60-65 km/h. Da Ich 15. bin möchte Ich gerne jetzt mit den Führerschein anfangen. So jetzt zu meiner Frage , da Sie ja komplett Original ist läuft sie ja 65 km/h , da Ich aber gern den AM Führerschein möchte , wollte Ich fragen ob das Überhaupt geht , In den Papieren steht das sie 65 läuft Darf Ich die überhaupt fahren mit der AM Lizenz ? Oder muss Ich klasse A1 machen
3 Antworten
Ein Freund von mir hatte das ähnliche Problem. Er hat beim Kraftfahrtbundesamt nachgefragt und die schriftliche Info bekommen, dass das ok geht.
Ich würde an deiner Stelle ebenfalls nachfragen. Wenn du eine Bestätigung von denen hast, sollte das klar gehen.
Ja, wenn du Spaß an dem Ding hast, macht das vielleicht schon Sinn. Man muss ja nicht nur immer das machen, was vernünftig ist. Ein bisschen Spaß darf ja auch sein.
Aber ich würde an deiner Stelle vermutlich erstmal den AM machen und dann mit 17/18 den A, dann kannst du eh alles mit zwei Rädern fahren. Dann notfalls zwei Jahre mit einem billigen 50er Roller zum herumkommen rumcruisen. Und wenn man dann den großen Schein hat, kann man ja nach den Sternen greifen oder eben nach der Kreidler.
Ich selbst hab keinen A oder A1, daher fehlt mir da aber auch die Erfahrung.
Ich will die ja schon gerne fahren weil das teil schon echt schick ist , kann beim Fahrlehrer oder so fragen ?
mit 17/18 den A,
die 2 hast da vergessen; das kann man bereits mit 18 fahren;
Den A als Direkteinstieg ab 24 Jahren. Das ist ein Stufenführerschein.
Ja, du kannst schon beim Fahrlehrer nachfragen. Und du kannst auch auf gutefrage.net nachfragen. Rechtsicher ist so eine Aussage von beiden jedoch nicht. Wird dir keiner helfen, wenn dir einer Blödsinn erzählt und du am Ende mit einer Anzeige dastehst. Daher der Tipp mit dem Kraftfahrtbundesamt oder Verkehrsministerium. Da sind offizielle Stellen und eine Aussage von denen wird dir am Ende mehr helfen, als irgendwas anderes. Einfach mal eine E-Mail oder Brief hinschreiben...
Nein, mit der Führerscheinklasse AM darfst Du die nicht fahren, wenn in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/H eingetragen ist.
Mit 65 km/H Höchstgeschwindigkeit darfst Du das bei der Klasse AM trotzdem nicht fahren!
gar nicht schwer; man muss nur lesen können; http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#AM
ich habe nur B aber Alt; damit auch den A1
mit dem AM kannst Die NICHT fahren https://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S51, zulässig wäre nur AM die S51. Du brauchst den A1
AM bezieht sich inhaltlich ( formuliert ) hier nur auf die aktuelle "Generation Roller". Somit darf er theoretisch jedes KKR mit nicht mehr als 50 cc Hubraum und nicht mehr als 60 KM/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren.
( aber ausser der S51 gab es in Westdeutschland solche FZG nur bis 50 KM/h )
Wenn mehr als ( 50 ) 60 in den Papieren besagter Kreidler festgehalten wurden, so galt sie früher als Klasse IV LKR ( KKR waren zu dieser Zeit Klasse V ) , bevor sie nach der ersten Fahrerlaubnisreform dann in die Klasse 1B ( Heute A1 ) umsortiert wurden. Diese "offenen 50-er" waren aber schon immer zulassungspflichtig.
Aber es wäre ja Quatsch 125er zu machen , dann aber nur eine 50er zu fahren