Krebs - Vorsorge Untersuchung bei Frauen?


10.09.2024, 05:20

Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen das nicht, oder ?

5 Antworten

Die DAK sagt: Der Arzt entscheidet, ob Krankenkasse oder selbst zahlen !! Kann das sein ??

Wenn der Krebsabstrich früher als in den 3 Jahren erfolgt, muss die Patientin diesen selbst zahlen. Allerdings kann man bei der Krankenkasse beantrargen, dass der Krebsabstrich übernommen werden soll, wenn medizinische Indikationen bestehen. Hat der Arzt eine Verdachtsdiagnose, muss die Untersuchung gemacht werden, und mit Begründung der Krankenkasse vorgelegt werden, diese muss dann entscheiden, ob die Kosten übernommen werden.

Die Frauen können aber weiterhin auf Kosten der Krankenkasse einmal jährlich zur Routineuntersuchung beim Frauenarzt gehen. Dabei wird die Brust abgetastet und die Eierstöcke sowie die Gebärmutter werden untersucht. Es wird nur kein Krebsabstrich mehr gemacht.

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Warum betrifft das nur Frauen nach dem 35. Geburtstag?

"Jüngere Frauen stecken sich recht häufig mit HPV an - der Körper wehrt die Viren aber meist erfolgreich wieder ab", erklärt Neis. 

Die Kosten für den Test betragen etwa 60€ und müssen von den Patientinnen selbst getragen werden, wenn der Test vor den 3 Jahren gemacht wird.

Es ist sinnvoll die Untersuchung beim Frauenarzt jährlich machen zu lassen, da Brusterkrankungen ertastet werden können, und auch die Gebärmutter und Eierstöcke untersucht werden.

Dass der Krebsabsrich auf alle 3 Jahre reduziert werden soll, ist in meinen Augen falsch.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt alles, nur alle 3 Jahre den Abstrich.

https://www.krebsinformationsdienst.de/gebaermutterhalskrebs/frueherkennung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 11:50

Es geht um Brust- undVagina Ultraschall. 89 Euro!! Letzte Untersuchung

DianaValesko  11.09.2024, 12:05
@Gringo58

Für Brust Ultraschall muss ich alleine immer 70 € Zahlen, für Vagina Ultraschall geht es dann extra noch dazu. Alle drei Jahre gibt es eine Mammographie von der Krankenkasse, die ist gratis.

Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 14:18
@DianaValesko

Ich vermute, dass Du Deinen Arzt nicht darauf hingewiesen hattest, dass er / sie

es auch mit der Krankenkasse abrechnen kann....?

DianaValesko  11.09.2024, 14:53
@Gringo58

Doch das habe, ich sogar nach einer OP hatte er das mir in Rechnung gestellt, war stinksauer.

Wahrscheinlich ja. Es ist aber auch nicht zu erklären, wo der Nachteil sein sollte, wenn die Untersuchung kostenlos ist.


Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:51

Die DAK sagt: Der Arzt entscheidet, ob Krankenkasse oder selbst zahlen !! Kann das sein ??

Natürlich macht das Sinn:

  • ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis
  • ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Gynäkolog:innen
  • bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien bei Gynäkolog:innen
  • ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkolog:innen hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test bei Gynäkolog:innen
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes in der Hausarztpraxis.
  • Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. Es darf nur von Ärzten und Ärztinnen vorgenommen werden, die eine kassenärztliche Zulassung verfügen und – das ist wichtig – eine Genehmigung für das Hautkrebs-Screening durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben. Welche das sind, sehen Sie auf den Seiten der für Ihre Region zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Neben Hautärzt:innen können das auch Hausärzt:innen oder Internist:innen sein. Hautärzt:innen ohne diese spezielle Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung bieten Hautkrebs-Screening oft als Selbstzahlerleistung an.
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen.
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl, zum Beispiel bei Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen oder Ärzt:innen für Innere Medizin.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Hausärzt:innen, Urologen oder Ärzt:innen für Innere Medizin) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren in einer Praxis für Gastroenterologie.
  • ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-10429


Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:51

Die DAK sagt: Der Arzt entscheidet, ob Krankenkasse oder selbst zahlen !! Kann das sein ??

SpookyBatwing  11.09.2024, 08:58
@Gringo58

Die Standarduntersuchung ist Kassenleistung. Es gibt auch erweiterte Untersuchungen.

Doch selbstverständlich wird eine Vorsorge gegen Brustkrebs und Krebs der inneren weiblichen Organe von der Krankenkasse gezahlt. Das macht der Gynäkologe und diese krebsarten sind nicht in Blut und Urin sichtbar.


Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:52

Die DAK sagt: Der Arzt entscheidet, ob Krankenkasse oder selbst zahlen !! Kann das sein ??

TorDerSchatten  11.09.2024, 14:22
@Gringo58

Ich bin bei der TK und da wird die gesetzliche Vorsorge bezahlt. Ich gehe jedes Jahr deswegen zum Gynäkologen und muss nichts anderes bezahlen.

Ab dem 50sten Lebensjahr zahlt die Krankenasse alle 2 Jahre eine gyn. Krebsvorsorge, zu der auch ein Mammografie Screening gehoert. Ansonsten wird noch der Muttermund untersucht und es wird ein Abstrich fuer den Pap Test genommen. Andere Organe untersucht der Gyn nicht. Ein Allgemeinmediziner fuehrt keine gyn Untersuchungen durch.


Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:52

Die DAK sagt: Der Arzt entscheidet, ob Krankenkasse oder selbst zahlen !! Kann das sein ??

Chocolate2000  11.09.2024, 09:16
@Gringo58

Zwischen 50 und 75 Jahren ist auch das Mammografie-Screening eine Regelleistung. Das heißt, wir übernehmen die Kosten. 

Unabhängig davon ist die klassische gynäkologische Vorsorge-Untersuchung, die Frauen ab 20 Jahren einmal im Jahr in Anspruch nehmen sollten. Die Kosten werden einfach über die DAK-Gesundheitskarte abgerechnet.

Vorsorgeuntersuchungen (dak.de)

Gringo58 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 10:22
@Chocolate2000

Hat dann die DAK geflunkert, wenn sie sagt, der ARZT entscheide es, ob Kassenleistung oder Selbstzahlung?