Krankgeschrieben?
Hey, ich bin für gestern und heute krankgeschrieben. Ich habe der Mitarbeiterin Bescheid gesagt wie lang ich krankgeschrieben bin und das ich trotz krankschreibung am Nachmittag kommen würde. Nun hat mich mein Chef angerufen.. ich habe ihm gesagt das mein Nerv an der Schulter entzündet ist bzw. gereizt und das er weh tut. Er gesagt das ich zur Arbeit kommen soll da ich sowieso nicht heben muss oder sonstiges dabei tut mein Arm 3 Tage schon weh ohne irgendwas zu machen. Mein Chef will generell die ganze Zeit wenn ich mal krank bin wissen was ich hab und ist sauer.
darf er das überhaupt ist meine Frage??
3 Antworten
Er darf fragen, aber genau so darfst du die Antwort verweigern! Du musst deinen Arbeitgeber nur unverzüglich informieren, dass du wegen Krankheit ausfällst und wie lang du wahrscheinlich krank sein wirst. Ebenfalls musst du, je nach betrieblicher Vorgabe, zum Arzt und dich krankschreiben lassen (gesetzliche Regelung: bei mehr als 3 Tagen, aber der Arbeitgeber darf die AU auch schon früher verlangen). Und dann musst du deinem Arbeitgeber noch das Beginn- und Enddatum der AU mitteilen, damit er diese elektronisch bei der Krankenkasse abrufen kann ("eAU").
Die Diagnose geht deinen Arbeitgeber hingegen absolut nichts an! Da darfst du irgendwas erzählen oder auch einfach sagen, dass du darüber nicht sprechen möchtest. Und es ist auch nicht Aufgabe deines Arbeitgebers, zu entscheiden, ob du "ausreichend" arbeitsunfähig bist oder nicht, denn das stellt der Arzt fest, nicht der Arbeitgeber!
Fragen darf er.
Im bestimmten Rahmen müsste man sogar antworten, damit der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen kann.
Oder
Gibt man keine Antwort, ist ggf. der Betriebsarzt gefordert, damit der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen kann.
Grundsätzlich braucht der Arbeitgeber nicht die Diagnose sondern die Verwendbarkeit des Arbeitnehmers.
Gerade wenn Arbeitnehmer fährend einer AU eingesetzt werden, erhöht sich die Fürsorgepflicht erheblich.
Wenn du trotz Krankmeldung arbeiten gehst, riskierst du deinen Versicherungsschutz.
Ich wüsste nicht, dass es mal anders gewesen wäre! Also wenn, dann war es vor mehreren Jahrzehnten mal anders, als ich noch Kind / Teenie war ;).
Das stimmt absolut nicht. Auch der Arzt bescheinigt mit der AU nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Also, wie lang auf Basis seiner fachlichen Expertise und seinen Erkenntnissen aus der Untersuchung es wahrscheinlich dauern wird, bis die Arbeitsfähigkeit des Patienten wieder hergestellt ist. Aber eben ohne den Anspruch, dass es definitiv und auf jeden Fall so sein wird!
Somit ist es rechtlich und auch versicherungstechnisch absolut in Ordnung, wenn man trotz einer noch laufenden AU wieder arbeiten geht, wenn man sich wieder fit genug dafür fühlt. Es gibt keine "Gesundschreibung", ist leider ein sehr weit verbreiteter Irrtum!