Krankgeschrieben?

2 Antworten

Er darf fragen, aber genau so darfst du die Antwort verweigern! Du musst deinen Arbeitgeber nur unverzüglich informieren, dass du wegen Krankheit ausfällst und wie lang du wahrscheinlich krank sein wirst. Ebenfalls musst du, je nach betrieblicher Vorgabe, zum Arzt und dich krankschreiben lassen (gesetzliche Regelung: bei mehr als 3 Tagen, aber der Arbeitgeber darf die AU auch schon früher verlangen). Und dann musst du deinem Arbeitgeber noch das Beginn- und Enddatum der AU mitteilen, damit er diese elektronisch bei der Krankenkasse abrufen kann ("eAU").

Die Diagnose geht deinen Arbeitgeber hingegen absolut nichts an! Da darfst du irgendwas erzählen oder auch einfach sagen, dass du darüber nicht sprechen möchtest. Und es ist auch nicht Aufgabe deines Arbeitgebers, zu entscheiden, ob du "ausreichend" arbeitsunfähig bist oder nicht, denn das stellt der Arzt fest, nicht der Arbeitgeber!

Von Experte Skyangelforever bestätigt

Wenn du trotz Krankmeldung arbeiten gehst, riskierst du deinen Versicherungsschutz.


HappyMe1984  04.07.2024, 09:56

Das stimmt absolut nicht. Auch der Arzt bescheinigt mit der AU nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Also, wie lang auf Basis seiner fachlichen Expertise und seinen Erkenntnissen aus der Untersuchung es wahrscheinlich dauern wird, bis die Arbeitsfähigkeit des Patienten wieder hergestellt ist. Aber eben ohne den Anspruch, dass es definitiv und auf jeden Fall so sein wird!

Somit ist es rechtlich und auch versicherungstechnisch absolut in Ordnung, wenn man trotz einer noch laufenden AU wieder arbeiten geht, wenn man sich wieder fit genug dafür fühlt. Es gibt keine "Gesundschreibung", ist leider ein sehr weit verbreiteter Irrtum!

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HappyMe1984  04.07.2024, 11:23
@annacristina

Ich wüsste nicht, dass es mal anders gewesen wäre! Also wenn, dann war es vor mehreren Jahrzehnten mal anders, als ich noch Kind / Teenie war ;).

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