Krankengeld oder Lohnfortzahlung??

2 Antworten

"Um Deinen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, muss der Arzt Dich ohne Unterbrechung erneut krankschreiben, und zwar spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Melde Dich daher am besten immer frühzeitig bei Deinem Arzt, um einen weiteren Termin zu vereinbaren."

https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Von Experte Skyangelforever bestätigt

Die AU vor den 2 Tagen zählt dazu. Du bekommst also jetzt Krankengeld.