Krankengeld Endbescheinigung?
Ich hab da mal eine Frage,
ich beziehe zur Zeit Krankengeld und stehe im Arbeitsverhältnis. Ich orientiere mich aber um, da ich und ein weiterer Kollege gemobbt werden und könnte zum 15.02.2022 eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber antreten. Ich müsste zum 15.02. kündigen und meine Ärztin will mich dann noch bis zum 14.02. krankschreiben, wie läuft das dann mit der Endbescheinigung der Krankenkasse, weil die ja immer nur rückwirkend das Krankengeld auszahlt…… meine aktuelle AU läuft noch bis zum 17.01. muss dann auf der folge AU schon „Endbescheinigung" markiert sein oder muss ich dann am 14.02. nochmal hin und eine Endbescheinigung holen? Wenn bei der folge AU am 17.01. schon Endbescheinigung markiert ist, zahlt die KK dann bis zum 14.02. schon aus?
LG
2 Antworten
Du musst solltest ca. eine Woche vor Ende der AU noch eine Folgebescheinigung mit dem Vermerk "Endbescheinigung" holen, dann kann die Krankenkasse auch ein paar Tage vorher das Geld bis zum Ende auszahlen.
Grundsätzlich schreiben Ärzte max. 2 Wochen am Stück krank, denn sie sind dazu verpflichtet, zu prüfen, ob weiter AU besteht. Also geh Ende Januar erneut, dann bestätigt sie Ende und die KK zahlt dann nach dem 14.02.2022 den Rest.
Es gibt keine "Endbescheinigung" nach dem feststeht, dass Du nicht weiter krank geschrieben wirst, rufst Du bei deiner Krankenkasse an und sagst denen einfach bescheid, dass das die letzte AU-Bescheinigung war.
Ich bin im Krankengeldbezug bzw Verletztengeldbezug. In einem Gespräch mit meiner KK wurde mir gesagt ich solle einfach nur bescheid geben, das reicht.
Das Ganze ist gerade eh im Wandel. Normaler Weise sollten AU-Bescheinigungen schon letztes Jahr direkt digital von Krankenhäusern oder Ärzten an die Krankenkassen gemeldet werden.
Wenn die das nicht hinbekommen, bist Du als versicherter, rechtlich gesehen aus der Verantwortung raus.
Blöd nur, wenn man wegen so was mal kein Geld bekommt (so wie ich zeitweise) und man selber seinem Geld hinter her telefonieren muss, weil irgend ein Sachbearbeiter der KK die AU-Bescheinigung zwar im Posteingang archiviert hat, aber sie nicht im System eingepflegt hat.
UND der Arzt kann es bescheinigen. Nur von sich auf andere zu schließen ist sehr kurzsichtig.
Das siehst du aber falsch, google das mal, ist man im Krankengeld und du gehst wieder arbeiten, muss man eine Endbescheinigung vorlegen.