Gilt wieder Lohnfortzahlung, mit neuer Erstbescheinigung?
Hallo,
ich war längere Zeit wegen Burnout krank geschrieben, der auf einen Arbeitsunfall (Prellung und Schmerzsyndrom) als erste Ursache folgte. Das waren Folgebescheinigungen.
Die AU endete an einem Samstag. Am kommenden Montag habe ich vom Orthopäden zuerst eine Folge-, dann korrektiv eine Erstbescheinigung bekommen. Ursache: Bruch der Schulter. Diese völlig neue Diagnose war in der früheren Bescheinigung vom Hausarzt noch nicht drin, beim Ortho stand nur diese Diagnose.
Aufgrund der falschen Bescheinigung hatte die Kasse Krankengeld weiter bezahlt. Jetzt liegt aber eine neue Erstbescheinigung mit ganz neuer Diagnose vor. Mit dem Sonntag dazwischen.
Gilt das dann wieder für die Entgeltfortzahlung und die Kasse fordert das Krankengeld zurück?
2 Antworten
Wenn du zwischendurch nicht gearbeitet hast,dann sollte der Krankengeldbezug auch bei einer erneuten Krankheit weiter laufen.Möglicherweise handelt es ja bei dir eigentlich um die gleiche Krankheit wegen Fehldiagnose??Nur möchten die immer eine lückenlose Krankmeldung.
Auf jeden Fall würde ich beim Orthopäden nachhaken,ob die Lücke geschlossen ist und das auch mit der Krankenkasse direkt klären.
Ich bin aber auf sowas gerne vorbereitet und nicht völlig ahnungslos. Deshalb ja hier die Frage.
Neue Krankheit gibt wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung von der Firma, daher wird die KK das Geld wohl zurückfordern.
Nein, ich hatte damals eine Prellung am Arm links. Jetzt habe ich mir die rechte Schulter gebrochen. Das ist schon ganz unterschiedlich