Kot im Cabrio: Wie hoch ist die Strafe? Wie kann der Täter ermittelt werden?
Ich brauche dringend eure Hilfe / Rat:
Wenn jemand in ein offenes Cabrio Tier-Kot auf den Fahrersitz wirft, wie hoch ist dafür vermutlich die Strafe? Wie kann die Polizei den Täter ermitteln? Reicht es aus, wenn ich eine bestimmte Person im Verdacht habe und diese für den Zeitraum kein Alibi hat? Wird in so einem Fall evtl. der Aufenthalt der Person über Nachverfolgung der Handy-Standort-Daten ermittelt oder ist das Vergehen für so einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten zu gering? Und mache ich mich evtl. der Verleumdung strafbar, wenn ich eine oder zwei Personen als mögliche Täter benenne?
Handelt es sich hierbei lediglich um Sachbeschädigung oder ist auch der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
Vielen Dank.
4 Antworten
Reicht es aus, wenn ich eine bestimmte Person im Verdacht habe und diese für den Zeitraum kein Alibi hat?
Nein.
Wird in so einem Fall evtl. der Aufenthalt der Person über Nachverfolgung der Handy-Standort-Daten ermittelt...
Nein.
...oder ist das Vergehen für so einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten zu gering?
Ja.
Und mache ich mich evtl. der Verleumdung strafbar, wenn ich eine oder zwei Personen als mögliche Täter benenne?
Nein.
Handelt es sich hierbei lediglich um Sachbeschädigung...
Ja.
Hab ich früher öfter gemacht die Strafe keine Ahnung wurde nie erwischt und die polizei tut gar nichts außer Kaffee trinken und warten bis sie dir ein briefschicken in dem steht das Verfahren würde eingestellt da kein Täter ermittelt wurde obwohl die keinen Finger krumm gemacht haben ihn zu ermittelt
Ich würde den Kot entfernen, säubern und fertig.
Etwaig Anzeige erstatten würde ich nur, wenn es häufiger vorkommt.
Die genaue strafrechtliche Bewertung müssen Juristen vornehmen.
Dazu gibt es sie :)
wenn ich eine oder zwei Personen als mögliche Täter benenne?
Solange Du nur einen Verdacht äußerst und diesen ggf. begründen kannst, sollte alles okay sein :)
Vom Staat wäre evtl. eine Veurteilung wegen Sachbeschädigung zu erwarten, sofern man Strafantrag stellt, und auch ein tatsächlicher Schaden entsteht, der nicht durch eine Reinigung beseitigt werden kann. Ziemlich sicher wird das aber wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Und mache ich mich evtl. der Verleumdung strafbar, wenn ich eine oder zwei Personen als mögliche Täter benenne?
Die Möglichkeit besteht das man sich der falschen Verdächtigung strafbar macht, je nachdem wie man die Aussage tätigt. Eine Vermutung kann man äußern, aber niemals direkt jemanden der Tat bezichtigen.