Haftung Treppenhaus?

5 Antworten

Netter Vermier. Der will sich wohl etwas gesund stoßen an euch.

EIgentlich ganz einfach. Jeder hat zugriff auf den Hausflur, und er ist nicht an euch vermietet. Alle klauseln zu Schönheitsreparatur und co greifen daher dort nicht. Es bliebe nur die privathaftung. Dazu müsste der Vermieter aber nachweisen, dass ihr persönlich den Schaden angerichtet habt. Was er nicht kann.

Von daher nett danken, sagen ihr wart das nicht (selbst wenn es eure Umzugshelfer waren müsste das dann deren Privathaftpflicht übernehmen, und der Vermieter müsste es beweisen) und gut ist. Sollte er die kaution einbehalten schon mal vorsorglich mit Anwalt drohen, die kosten müsste er dann auch übernehmen. Und wenn ihr noch Nachbarn o.ä. kennt, warnt die auch vor.

Nach kurzer Begutachtung hat unser Vermieter die Wohnung als ordentlich und ohne weitere Schäden o. Ä. abgenommen.

Damit wäre die Sache durch gewesen.

Kurz darauf ist aber der Hinweis auf insgesamt drei minimale Kratzer und Löcher in der Wand im Treppenhaus (ebenfalls 2. OG) gekommen, dass das so nicht geht und wir selbst diese „Schäden“ beim Auszug verursacht haben.

Das hättest Du bestreiten müssen und er hätte es nachweisen müssen.

Mein Angebot war diese Schäden selbst zu bereinigen und die Löcher mit Spachtelmasse aufzufüllen. Dies wurde jedoch direkt abgelehnt, da das ja nicht schön aussieht.

Glückwunsch, das kommt einem Schuldeingeständnis gleich.

Welche Chancen haben wir nun? Wie wird der voraussichtliche Verlauf der Auseinandersetzung sein?

Das weiß hier niemand, das kann Dir aber ein Anwalt erklären.

Wenn das Übergabeprotokoll mit Feststellung der Mängelfreiheit unterzeichnet ist, gibt es keinen Anspruch des Vermieters auf Einbehaltung der Kaution oder eines Anteils daran. Die Mietsache wurde übergeben und fertig.

Wenn er für den Schaden im Treppenhaus (das nicht zur Mietsache gehört) einen Anspruch auf Schadensersatz stellt, dann soll er den einklagen und zu diesem Behuf deine Urheberschaft nachweisen.

Du hättest nicht darauf eingehen sollen, den Schaden auszubessern. Da hat dich der Vermieter ausgetrickst. Ansonsten steht hier Aussage gegen Aussage. Bevor du vor das Gericht gehst, zahlst du lieber den Schaden, sofern du keine Erfolgschance hast.

Gibt es ein schriftliches abahmeprotokoll? Gibt es Chats zu dem Kramdanach oder alles nur mündlich?


Suni1010 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 21:22

Ja es gibt ein schriftliches Abnahmeprotokoll, darin steht, dass er nun ein Angebot vom Maler einholt und es uns weiterleitet. Was dann passiert, keine Ahnung.