Kostenrechnung Führerscheinstelle, was bedeutet es?

2 Antworten

In der Regel ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an Auflagen gebunden.

Begründung:

Der Entzug der Fahrerlaubnis wir damit begründet, dass die Führerscheinstelle Zweifel an der Eignung zum Führen von KFZ im Straßenverkehr hat.

Durch eine Auflage, wie z.B. eine MPU sollen diese Zweifel ausgeräumt werden.

Du schreibst:

nach Auskunft am Telefon stehen wohl die Chance gut dass ich ohne Begutachtungen (MPU) meinen Schein zurückerhalte.

Das hier von Chancen die Rede ist, man dir aber nicht konkret sagen konnte oder wollte was Sache ist, muss ja einen Grund haben. In der Regel entscheidet die Person am Telefon nichts.

ich wollte fragen, ob sich daraus schon ableiten lässt, wie die Entscheidung der Führerscheinstelle ist.

Tatsächlich könnte man annehmen, dass es sich um eine Rechnung handelt und du den Lappen zurück bekommst, sobald du bezahlt hast.

Das Problem: Dann würde der Grund für den Führerscheinentzug wegfallen. Ein unbegründeter Führerscheinentzug würde wiederum bedeuten, das die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung fehlt.

Meine persönliche Meinung ist:

Die 155,- EUR sind der Preis dafür, dass dein Antrag bearbeitet und geprüft wird. Im Anschluss wirst du dann ein weiteres Schreiben erhalten, dass du einen Nachweis erbringen musst, der die Zweifel der Führerscheinstelle ausräumt. Danach bekommst du anstandslos einen neuen Führerschein. Der alte existiert bei einem Entzug nämlich nicht mehr.

Als du den 1. Führerschein beantragt hast, musstest du die Gebühren auch im Voraus bezahlen und nicht erst nach bestandener Prüfung - richtig?

Aus welchem Grund wurde dir der Führerschein entzogen?

Levity0201 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:42

Danke dass du dir die Zeit genommen hast!
Die Führerscheinstelle hat deswegen von guten Chancen geredet, da das mit dem Cannabisgesetz sehr neu ist und sie natürlich da auch noch lernen was sich jetzt alles ändert.
Ich hab mal meine Antwort auf einen anderen kommentar kopiert, da der ganz gut beschreibt was meine Situation war/ist:
"Danke für deine Antwort :) Bei mir ist es schon ein sehr spezieller Fall. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen im Straßenverkehr sondern bin als Cannabispatient lediglich durch eine Nachbegutachtung durchgefallen die einzig und allein an der unbeantworteten Ultima Ratio Frage gescheitert ist. Jetzt hat sich ja das Gesetz um Cannabis geändert und somit fällt auch sowas wie das nachweisen der Ultima Ratio Behandlung weg. Habe meinen Schein dann freiwillig abgegeben und ihn mir nicht entziehen lassen. Mittlerweile bin ich kein Cannabis Patient mehr was ich der FS auch mitgeteilt habe (was sie begrüßt hat und daraufhin meinte dass dann die chancen sogar noch besser stünden). Worauf ich hinaus will: so etwas wie Aufbauseminar oder dergleichen wird ja bei konkreten verstößen im Straénverkehr angeordnet, da es dazu nicht gekommen ist, sollte doch die Chance bestehen dass ich zu keinem solchen Seminar muss, oder?"

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heurekaforyou  25.04.2024, 00:52
@Levity0201

Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung.

Du hast Recht. Das rückt die Sache in ein ganz anderes Licht.

Im Bezug auf die neue Rechtsprechung nenne ich dir einfach mal eine weitere Quelle mit interessanten News.

Vielleicht kannst du ggf. die eine oder andere Info noch in eigener Angelegenheit für dich nutzen.

Cannabis im Straßenverkehr und MPU

https://www.rechtsanwaeltin-sfischer.de/verkehrs-straf-recht/die-entziehung-der-fahrerlaubnis-der-f%C3%BChrerscheinentzug/cannabis-im-stra%C3%9Fenverkehr-es-muss-nicht-immer-gleich-eine-mpu-sein/#:~:text=Wer%20also%20in%20eine%20Verkehrskontrolle,ml%20wurde%20der%20F%C3%BChrerschein%20entzogen.

Meine Einschätzung zu deiner Frage bezog sich auf zwei Begebenheiten im Bekanntenkreis.

Es geht um zwei Kollegen, denen der Führerschein aufgrund von Alkohol entzogen wurde. In beiden Fällen wurde eine Geldstrafe sowie eine MPU verlangt und eine Verkehrstherapie von 6 Monaten empfohlen. Die Sperrfrist dauerte ebenfalls in beiden Fällen 9 Monate.

Im ersten Fall ging mein Kumpel nach Ablauf der Sperrfrist zum Straßenverkehrsamt und dachte er bekäme seinen Führerschein zurück. Pustekuchen.Was er bekam war eine Liste mit Adressen von Anbietern die eine Verkehrstherapie anbieten und durch die Behörde anerkannt wurden.

Im zweiten Fall ist mein Kollege nach dem Führerscheinentzug sofort zu einem Anwalt gegangen, der ihn auch vor Gericht vertreten hat.

Allerdings hatte ihm der Anwalt geraten, sich bereits vor der Gerichtsverhandlung für eine 6-monatige Vorbereitung auf die MPU anzumelden und sich die erforderlichen Abstinenznachweise zu beschaffen.

Das Ende vom Lied war. Als die Gerichtsverhandlung stattfand und der Anwalt argumentiert hat, dass sein Mandant bereits eine Therapie macht, wurde das positiv bewertet.

An der Sperrzeit hat das zwar nicht geändert, aber ich glaube er musst etwas weniger an Geldstrafe zahlen. Auch nicht so viel weniger, aber immerhin.

Der große Vorteil war allerdings, dass er die 6 Monate zur MPU-Vorbereitung bereits während der Sperrzeit genutzt hat.

In den Urteilen wurde in beiden Fällen wurde zwar die Sperrfrist erwähnt, aber nicht auf eine MPU hingewiesen, obwohl das bei fast 2 Promille klar war. Auch die Führerscheinstelle hast erst reagiert, als der Führerschein abgeholt werden sollte.

Heute kenne ich auch den Grund. Da die MPU freiwillig ist und als Nachweis für die Eignung des Probanden zählt, kann sie weder vom Gericht, noch von der Führerscheinstelle angeordnet werden.

Rechtlich nicht zu beanstanden. Ärgerlich für alle, die das Ende der Sperrfrist abwarten und dann noch einmal 6 Mohnate in die Röhre gucken.

Kannst ja vielleicht mal kurz Bescheid sagen, was aus deiner Sache geworden ist. Ist ja wirklich außergewöhnlich.

Viel Erfolg!

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Das ist einfach nur eine Rechnung.

Normalerweise kommt noch eine oder mehrere Auflagen die erfüllt werden müssen.
Sowas ich ein Kursbesuch der auch noch was kostet. Ist sowas wie ne heimliche MPU ;-)
Wenn Du dann da unauffällig durchkommst hast eine Bestätigung, die reichst Du ein und dann kommt der Schein zurück....

Also das wäre der Idealfall

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Levity0201 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:13

Danke für deine Antwort :) Bei mir ist es schon ein sehr spezieller Fall. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen im Straßenverkehr sondern bin als Cannabispatient lediglich durch eine Nachbegutachtung durchgefallen die einzig und allein an der unbeantworteten Ultima Ratio Frage gescheitert ist. Jetzt hat sich ja das Gesetz um Cannabis geändert und somit fällt auch sowas wie das nachweisen der Ultima Ratio Behandlung weg. Habe meinen Schein dann freiwillig abgegeben und ihn mir nicht entziehen lassen. Mittlerweile bin ich kein Cannabis Patient mehr was ich der FS auch mitgeteilt habe. Worauf ich hinaus will: so etwas wie Aufbauseminar oder dergleichen wird ja bei konkreten verstößen im Straénverkehr angeordnet, da es dazu nicht gekommen ist, sollte doch die Chance bestehen dass ich zu keinem solchen Seminar muss, oder?

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GrossesM74  24.04.2024, 22:26
@Levity0201

Auch Canabis zählte zu den Verstößen. Natürlich vor dem 01.04. gut ist schonmal das Du den Schein freiwillig gegeben hast und er nicht entzogen wurde.
Bei meiner Tochter kam halt die Auflage von so einem Kurs, der sich halt als Mini MPU herausstellte, danach war der Lappen zurück. So ein Seminar is echt nix schlimmes, freie Plätze zu finden war recht interesant

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Levity0201 
Fragesteller
 24.04.2024, 22:38
@GrossesM74

Ja klar wenn man erwischt´wird wie man damit einen Verstoß begeht. Aber bei mir gab es keinen Verstoß, sondern lediglich eine Nachbegutachtung bezogen auf meine Medikation die ich nicht bestanden habe. Wäre ich dann trotzdem weiter Auto gefahren, wäre das der Verstoß gewesen. Daher geb ich die Hoffnung noch nicht auf! :D Ich kann dir gerne bescheid geben wie es gelaufen ist wenn ich weiß wie es dann für mich aussieht, falls es dich interessiert

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GrossesM74  24.04.2024, 22:46
@Levity0201

Ja bitte, ich interessiere mich für die verschiedenen Möglichkeiten. Man lernt ja nie aus :-)

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