Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

6 Antworten

Man kann es schon, ja. Wenn aber im Arbeitsvertrag steht, dass du Nebenberuflich noch etwas machst, musst du dies dem Arbeitgeber mitteilen. Ich weiß zwar nicht genau was du vorhast, allerdings solltest du dir über die Nachteile einer UG im Klaren sein. Hier werden Vor- und Nachteile abgewägt: http://www.jenskuerschner.de/blog/rechtsform-ug/

Dies is schon möglich. Nimm mal all die Ebay Shops, die nebenbei geführt werden. Allerdings musst du ziemlich hohe Steuern auf die zweitbeschäftigung zahlen.

Außerdem kann es sein, dass im Arbeitsvertrag steht, dass du Nebentätigkeiten melden musst, wo das dann mit dazu zählt und dann kann es sein, dass dein Chef dir es auch verbieten darf.

Hängt aber wie gesagt vom Arbeitsvertrag oder andere die Arbeit betreffende Dokumente ab.

Zuerst einmal muss er einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Was steht da in Bezug auf eine Nebentätigkeit. Oder will er sogar eine ähnliche oder gleiche Tätigkeit wie die im Hauptberuf ausgeübte ausführen. Rein rechtlich hindert ihn nichts daran eine UG (mini-GmbH) zu gründen. Es kommt nur auf den Arbeitsvertrag an. Allerdings wäre auch eine Nebentätigkeit in Konkurrenz zum Hauptunternehmen mit einiger Sicherheit ein Kündigungsgrund. Insbesondere immer dann, wenn sogar Kunden des Arbeitgebers angesprochen oder abgeworben werden.


DabbelJuh  29.04.2013, 11:16

Ergänzend zu meinem obigen Komentar. Man kann auch eine GmbHgründen ohne selbst Geschäftsführer zu sein. Man kann auch Geschäftsführer sein, ohne an der GmbH beteiligt zu sein. Es gibt viele Gestaltungsspielräume.

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Im normalfall musst du jede nebentätigkeit bei deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. In vielen Fällen werden Nebentätigkeiten, die mit der Arbeitstelle in Konkurenz stehen untersagt. Das ist aber in jeder Firma anders und auch definitionssache. Einfach mal mit Arbeitgeber sprechen.

Du kannst immer eine Nebentätigeit ausüben; Dein AG kann dies nicht ohne wichtigem Grund untersagen; informieren solltest Du ihn natürlich (kann im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein).