Wie ist die korrekte Ortsangabe für Ortsteile einer Gemeinde, auf einem Brief?

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aufgrund der postleitzahl ist der zustellbezirk ja schon festgelegt.

die erste variante genügt. in den anderen ortsteilen gibt es sicherlich abweichende PLZ


Rathilda 
Beitragsersteller
 02.07.2010, 10:17

Die Ortsteile haben alle dieselbe PLZ wie die Gemeinde

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Da eine OT-Angabe bei den Gemeinden nun nicht mehr Pflicht ist, musste sich auch die Deutsche Post anpassen.

Zum besseren Verständniss würde ich aber weiterhin mit der OT-Angabe arbeiten. Diese gehört daher an die letzte Zeile bei der Anschrift.

Herr
Max Mustermann
Beispielstraße 123
12345 Schilda
OT Münchhausen

Bei der DIN 5008 (stand 2015) ist keine Zeile für die OT-Angabe mehr vorgesehen.

Und wenn man eine Versicherung abschließen tut?

Muss man da den Ortsteil noch angeben?

Richtig ist:

Herr / Frau

Mustermann

OT Münchhausen

Beispielstraße 123

12345 Schilda

Ist auch von Zeit zu Zeit mal wichtig, da es Orte gibt die zwei mal die selbe Straße haben, aber in verschiedenen Ortsteilen (durch Eingemeindung).


derAlexander01  16.12.2015, 11:38

Hallo 74HC4094,

die OT-Angabe ist nun nicht mehr pflicht.

Das es keine doppelten Straßennahmen bei der Eingemeindung gibt, werden und wurden die Straßen umbenannt.
Da ältere Navigationssysteme evtl. Eingemeindungen nicht kennen, sollte die OT-Angabe hinter dem Ort oder in der letzten Zeile stehen.

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74HC4094  10.03.2017, 01:46
@derAlexander01

Laut DIN 5008 ist die richtige Schreibweise die genannte, eventuell ohne das "OT" aber richtig ist: Wenn Ortsteil dann hinter dem Namen (also Name, Ortsteil, Straße, Ort, Land)

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