Antwort
Da eine OT-Angabe bei den Gemeinden nun nicht mehr Pflicht ist, musste sich auch die Deutsche Post anpassen.
Zum besseren Verständniss würde ich aber weiterhin mit der OT-Angabe arbeiten. Diese gehört daher an die letzte Zeile bei der Anschrift.
Herr
Max Mustermann
Beispielstraße 123
12345 Schilda
OT Münchhausen
Bei der DIN 5008 (stand 2015) ist keine Zeile für die OT-Angabe mehr vorgesehen.