Konventionsflüchtling Ladung - Beantragung ö. Staatsbürgerschaft?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
jedes mal wurde ich weggeschickt mit dem Argument, dass ich mit meinem Konventionspass sowieso einem ö. Staatsbürger gleichgestellt bin

Sorry, ich zweifle an der Geschichte. Wer soll dich deswegen "wegschicken"? Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft ist anzunehmen und ggf. per Bescheid abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Asylberechtigte werden regelmäßig eingebürgert, so gehören mittlerweile Syrer zu den größten Gruppen bei der Einbürgerung. Sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Tust du das?

dass er eine Ladung bzgl. Einvernahme im Aberkennungsverfahren erhalten hat. D.h. dass geprüft wird, ob er ein Bleiberecht hat oder abgeschoben wir

Der Status als Konventionsflüchtling ist tatsächlich periodisch zu überprüfen. Allerdings tritt gerade dabei eine Aufenthaltsverfestigung ein. Nach spätestens 10 Jahren wird de facto niemand mehr abgeschoben. Ein Aberkennungsverfahren wird allerdings automatisch z.B. durch ein Strafverfahren ausgelöst.

Da in der Vergangenheit bereits einige abgeschoben wurden, obwohl sie gute Bürger waren, die keine Probleme gemacht haben,

Es geht nicht nur um "Probleme machen": es hat einfach nicht jeder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Abgeschoben wird sowieso nur, wer sich weigert, einer Ausreiseaufforderung freiwillig nachzukommen. Da sind viele Eskalationsstufen vorher nötig, bis es soweit kommt.


damdamdaam1233 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 10:08

Mir ist eine Frage eingefallen und hoffe, dass du mir diese auch beantworten kannst. Unzwar wird mein Freund seinen Konventionspass behalten dürfen oder wird ihm ein Visum gegeben, wenn er das Bleiberecht bekommt?

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jo135  24.07.2024, 10:51
@damdamdaam1233

Ich weiß nicht, was du unter "Bleiberecht" verstehst. Solange er Konventionsflüchtling ist, bekommt er einen Konventionspass. Sonst hat er ja kein Reisedokument.

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damdamdaam1233 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 08:17

Zumal danke vielmals für deine hilfreiche und umfassende Antwort.

Also muss ich mir bzgl. der Ladung keine Sorgen machen, wenn ich nichts angestellt habe. Wenn das so ist, bin ich um einiges beruhigter.

Nun zur Staatsbürgerschaft:

Ich habe alle verlangten Dokumente zum Gespräch hingebracht, wo wir dann lange über meine Einkommenssituation gesprochen haben (ob mein Einkommen in den letzten drei Jahren einen bestimmten Betrag erreicht hat und ob ich z.B. Notstandshilfe in den letzten sieben Jahren genommen habe, was nicht der Fall ist)

Jedenfalls, ist das alles bei einem Gespräch geblieben, ohne dass ich je eine Ablehnung durch einen Bescheid bekommen habe. Meine Dokumente wurden auch nicht entgegengenommen.

Müssen trotz des Gespräches meine Dokumente angenommen werden, damit es zu einer weiteren Überprüfung kommt? Soll ich es noch einmal versuchen?

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jo135  24.07.2024, 08:22
@damdamdaam1233

Das Einbürgerungsverfahren ist ziemlich aufwändig und langwierig, daher wird immer zumindest ein Beratungsgespräch am Anfang geführt. Wenn das Resultat dabei war, dass dein Einkommen nicht ausreicht, dann hat es den Zweck erfüllt: einen langen und teuren Behördenprozess zu vermeiden, der sowieso in einer Ablehnung endet.

Natürlich kannst du jederzeit deinen (formlosen!) schriftlichen Antrag einfach so stellen, man darf dich nicht daran hindern.

Aber du solltest dich trotzdem sehr genau erkundigen, ob das überhaupt eine Chance hat. Die Berechnung des Einkommens ist etwas kompliziert, da werden manche Dinge abgezogen und wiederum andere nicht berücksichtigt, Versicherungsleistungen und Unterhaltszahlungen sind dabei, usw.

Beachte, dass allein für die Antragstellung schon Gebühren fällig werden. Das ist also in deinem eigenen Interesse, gut vorbereitet zu sein.

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damdamdaam1233 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 08:28
@jo135

Verstehe! Danke dir!

Dass es kostpielig ist, war mir bewusst - daher habe ich dafür gespart.

Ich werde es erneut probieren - hoffentlich klappt es diesmal :D.

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