Konto Pfändung?

6 Antworten

Sie muss ihr Konto erst einmal in ein Pfändungsschutzkonto umstellen, das ist der erste Schritt. Helfen kannst du ihr da an der Stelle nicht, da muss sie alleine durch (du kriegst ja als Anrufer auch nirgendwo Auskunft).

Im Idealfall weist sie die Bank an, die offene Summe direkt zu bezahlen, damit das Konto wieder freigegeben wird. Sie sollte aber schon zuordnen können, woher die Forderung kommt (und man kriegt nicht zuerst den gelben Brief...da kommt noch einiges mehr an Schriftverkehr zu vor).

Wenn sie ihr Konto nicht umstellt bzw. die offene Summe nicht sofort bezahlt, ist ihr Konto erstmal komplett gesperrt. Stellt sie es auf ein PSK um, steht ihr zumindest ein monatlicher Freibetrag i.H.v. knappen 1500 € zur Verfügung.

Für die Sparkasse ist das täglich Brot, muss ihr also nicht peinlich sein dort anzurufen.

  • Forderung prüfen (wobei sie ja ohnehin bereits rechtskräftig tituliert sein dürfte)
  • Hat sie genug Geld, Bank anweisen, die Forderung sofort zu überweisen. Dann ist die Pfändung erledigt.
  • Hat sie nicht genug Geld, Konto bei der Bank in ein P-Konto umzuwandeln. Dann ist ein gewisser Betrag unpfändbar. Ggf. Schulden monatlich abtragen.

ValerR3434 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:01

Vielen Dank für die Antwort, sie war mittlerweile auf die Bank gewesen. Sie schilderte alles (ich war am Telefon und habe mitgehört) die Bankangestellte meinte sie hätte schon ein Schutzkonto, sie würde die Lohn ganz normal bekommen und auch ganz normal Geld abheben können. Sie war in dem Moment selbst aufgewühlt und hat einfach nur Okey gesagt. Die von der Bank meinte auch dass sie mit den Gläubiger in Kontakt setzen soll aber moment. Ich frage mich wie, denn ich habe selbst auf ihr Konto geschaut online banking da steht Kontokorrent/Girokonto. Sie konnte sich auch nicht dran erinnern dass sie mal P schutzkonto gemacht hat. Ich als ihre beste freundin möchte natürlich helfen, darf aber nicht, da ich nicht die Kontoinhaber bin

Aber ich frage mich ob das stimmt was die Bankangestellte sagte?

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Ronox  26.08.2024, 20:49
@ValerR3434

Wenn sie ein P-Konto hat, dann kann sie monatlich über den unpfändbaren Betrag ganz normal verfügen. Wenn sie mehr verdient als der unpfändbare Betrag, geht das an den Gläubiger. Aber sie kann auch freiwillig etwas an den Gläubiger zahlen.

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Deine Freundin sollte sich ein sogenanntes P-Konto einrichten lassen bei der Bank/Sparkasse. Dann hat sie immer ein wenig Geld zur Verfügung, um den täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Und natürlich die Forderung schnellstmöglich bezahlen.
Der Vollstreckungsbescheid kommt aber nicht aus heiterem Himmel, das läuft dann schon eine ganze Zeit.

es ist (vorläufig) schon gesperrt. Die Pfändungsmittelung bekommt man logischerweise erst danach, sonst hebt man Gelder einfach ab. Der gepfändete Bertrag wird aber erst 4 wochen später wegüberwiesen, bis dahin kann sie das Konto in ein P-Konto umwandeln und den Betrag bis zur freigrenze behalten.

Jetzt sind 520€ nicht so viel... kann sie das nicht irgendwie aufbingen? Sie wusste übrigends von den Problemen, Kontopfändung bedeutet 2 gelbe briefe (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) im vorfeld

Das wird sehr wahrscheinlich ein P-Konto sein und ihr Kontostand liegt unter der Grenze ab der gepfändet werden darf.