Kontenübersicht für Jobcenter?

3 Antworten

Hast du das schriftlich bekommen, wenn ja, was genau steht denn da ?

Wenn du Nachweise durch fortlaufende Kontoauszüge erbracht hast und bei deiner Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast, dann hat das Jobcenter ja erst einmal deine finanzielle Situation um deine Bedürftigkeit prüfen zu können.

Würdest du etwas nicht angegeben haben, dann sollte das Jobcenter früher oder später durch automatisierte Datenabgleiche selber dahinter kommen und würde dann Nachweise von dir fordern.

Meinst du evtl.Nachweise von den Banken ob du Freistellungsaufträge hast ?


Sombrahack 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 18:07

Das habe ich bereits bei jemand anderem kommentiert:

Ich war dort als ich die Kontoauszüge abgegeben habe, daraufhin meinte sie ich bräuchte noch eine Kontenübersicht. Hab das auch nochmal schriftlich mitbekommen:

"zur Antragstellung bzw. zur Bearbeitung des Antrages werden noch folgende nachstehend näher kennzeichnete Unterlagen in Kopie benötigt:

- Kontenübersicht von der Bank bzw. Finanzstatus (Übersicht über alle vorhandenen Konten bei der Bank; falls sie Konten bei verschiedenen Banken haben: gesondert von jeder Bank vorzulegen)"

Bin gerade dabei den Antrag zu stellen bzw. habe ich den bereits gestellt. Damit es aber voran geht brauchen sie eben diese Kontenübersicht.

0
isomatte  24.10.2019, 18:24
@Sombrahack

Ich weiß ja nicht was du da an Kontoauszügen vorgelegt hast ?

Wenn ich aber lese ,, Kontenübersicht von der Bank bzw.Finanzstatus ", dann musst du keine Nachweise von der / den Banken vorlegen, wenn du deinen / deine aktuellen Finanzstatus durch Kontoauszüge belegen kannst.

Ich z.B. habe Online Banking, wenn ich da den Finanzstatus abrufe, dann zeigt es mir den aktuellen Stand meines Kontos an und ich kann dann auch z.B. meine lückenlosen Kontobewegungen von mehreren Monaten aufrufen und bei Bedarf ausdrucken, wie es z.B. beim ALG - 2 verlangt wird.

Denn ich beziehe es selber und mir ist bekannt was das Jobcenter an Nachweisen haben möchte, bisher gab es da noch nie ein Problem, habe dann immer für 3 Monate die lückenlosen Kontobewegungen ausgedruckt und als Nachweis beigelegt.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann ruf halt nochmal da an oder bei der kostenlosen Hotline und frag nach was genau damit gemeint ist.

0

Deine Banken sollen dir einfach schriftlich bestätigen, dass du nur die dem Jobcenter bekannten Kontos dort hast (also zB nicht noch ein Sparkonto etc).

Habe ich noch nie gehört. Wurde das schriftlich angefordert?

Wenn die Kontoauszüge komplett vorliegen, ist das nicht erforderlich. Aus den Kontoauszügen ist doch Dein Kontostand ersichtlich.

Ich kenne jedenfalls kein Gesetz dazu.


Sombrahack 
Beitragsersteller
 24.10.2019, 17:47

Ich war dort als ich die Kontoauszüge abgegeben habe, daraufhin meinte sie ich bräuchte noch eine Kontenübersicht. Hab das auch nochmal schriftlich mitbekommen:

"zur Antragstellung bzw. zur Bearbeitung des Antrages werden noch folgende nachstehend näher kennzeichnete Unterlagen in Kopie benötigt:

- Kontenübersicht von der Bank bzw. Finanzstatus (Übersicht über alle vorhandenen Konten bei der Bank; falls sie Konten bei verschiedenen Banken haben: gesondert von jeder Bank vorzulegen)"

0
beangato  24.10.2019, 17:59
@Sombrahack

Dann soll sie Dir mal den Paragrafen dazu sagen.

Und lege das mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

0