Kommt man in die Forensik, wenn man Jemanden mit Pfefferspray attackiert?
Bei dem Jenigen ist Schizophrenie diagnostiziert worden. Er wird allerdings wirklich von Jemanden gemobbt und fertig gemacht und möchte sich nur wehren.
4 Antworten
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Ja, wenn es blöd kommt leider schon. Ich bin selbst seit knapp zwei Jahren in der Forensik, und kenne viele die verurteilt worden obwohl sie sich eigentlich nur selbst verteidigt haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Retrogamer87/1712479839399_nmmslarge__0_0_1080_1080_6145e06401a4d56d7dfd2a6b5c0e7ff5.png?v=1712479839000)
Nein, er verteidigt sich ja nur selbst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nur weil jemand eine psychische Krankheit hat und er eine Straftat begeht, kommt er noch nicht automatisch in die Forensik. Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Erstmal ist die Frage, ob seine Tat gerechtfertigt war und ob man das nachweisen kann. Das kann man allerdings aufgrund deiner kurzen Darstellung des Sachverhalts nicht beurteilen. Infrage kommen die Notwehr gemäß § 32 StGB, dafür muss er allerdings in dem Moment auch wirklich angegriffen worden sein, oder der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB.
Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine Einweisung vorliegen. Diese sind in § 63 StGB festgesetzt:
- Die Person muss bei der Tat mindestens beschränkt schuldunfähig gewesen sein. Das ist aber nicht automatisch der Fall, nur weil er Schizophrenie hat.
- Von ihm muss auch zukünftig eine Gefahr ausgehen. Man muss also damit rechnen, dass er weiter schwerere Straftaten begehen wird.
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Seit wann ist Selbstverteidigung ein Grund für die Forensik?