Wann kommt und wann kommt eine Straftat nicht ins Führungszeugnis?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schau mal hier nach:
Woher ich das weiß:Recherche
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Ein wunderbares Beispiel das es genug Rechtsanwälte gibt die offensichtlich von der YouTube - Universität kommen. Da ist zu lesen:
Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen (oder Freiheitsstrafen) in das Führungszeugnis aufgenommen
Im BZRG steht in § 32, Abs. 2 a:
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
Erkenne den Unterschied.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Kannst Du hier selbst nachlesen:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kommt auf die Höhe der Strafe und - beim erweiterten Führungszeugnis - die Straftat an.