Kommasetzung bei zu

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Das Komma darf stehen, muss aber nicht. (Duden §116). Um deine Frage zu beantworten: Ja, das ist eine Infinitivgruppe, aber ob du ein Komma setzt oder nicht, darfst du dir aussuchen. Es ist beides richtig.

Eine der Ausnahmen, in denen der Infinitiv ein Komma benötigt (Duden §117), liegt nicht vor.

(Quelle zum Nachlesen: http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#K114))

LG

MCX


Es ist auf jeden Fall eine Infinitivgruppe.

Nach den Regeln 116 und 117 der Kommasetzung (Regeln der Kommasetzung bei Infinitivgruppen) ist das Komma nicht obligatorisch.

Es kann aber gesetzt werden. Ich persönlich setze das Komma immer, wenn die Infinitivgruppe nicht nur aus "zu"+Verb besteht - aus Gründen der besseren Gliederung des Satzes und der besseren Lesbarkeit. Ich trenne auch Hauptsätze, die mit "und" verbunden sind, aus ebendiesen Gründen voneinander ab.

"Außerdem beabsichtige ich meine Deutschkenntnisse zu erweitern"

Eigentlich kommt kein Komma vor dem 'zu'. Was möchtest du denn darin einsetzen? Was ein Infinitivgruppenmoder ist weiß ich nicht, und ich studiere Germanistik (ob das wirklich für meine Fachkompetenz spricht ist fraglich).

MvG Jim


Einzelfahrer  30.12.2014, 14:39

Infinitivgruppe, vielleicht besser bekannt als erweiterter Infinitiv mit "zu".

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Paul19999 
Fragesteller
 30.12.2014, 14:42

Keine Sorge. Sollte Infinitivgruppe heißen. Hat Autokoregtur ergänzt.

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Mit den "..." - Komma, ohne keins.


Einzelfahrer  30.12.2014, 14:45
@FelixLingelbach

Bitte ein Beispiel für das angeführte Satzfragment, bei dem mit Ergänzung ("...") das Komma falsch ist!

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FelixLingelbach  30.12.2014, 14:52
@Einzelfahrer

Warte mal ab, ganz sicher bin ich mir auch nicht. Die Regeln b) und c) aus dem canoo-Link sind mir nicht ganz klar.

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FelixLingelbach  30.12.2014, 15:28
@Einzelfahrer

Außerdem beabsichtige ich meinen Fuhrpark zu erweitern.

Fakultativ, würde ich meinen.

  • es gibt kein anstatt, um, als, außer, ohne

  • außerhalb der Infinitivgruppe steht kein die Gruppe ankündigendes Wort wie bspw. das, dies, dafür, damit, daran, darauf, so, es usw.

  • der erweiterte Infinitiv wird nicht durch ein Substantiv angekündigt

  • der Sinn wird durch das Weglassen nicht beeinträchtigt

  • es gibt keine Drei-Wörter-Regel

Für ein Komma spräche die Regelung nach Satzwertigkeit. Ja, meinen Fuhrpark zu erweitern halte ich für 'satzwertig', also kommawürdig.

Schließlich richte ich mich nach der Intention der Rechtschreibreform, die Zeichensetzung zu vereinfachen und lasse es weg. Es erfüllt hier keinen Zweck, außer vielleicht irgendwelche Regeln einzuhalten.

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Einzelfahrer  30.12.2014, 16:38
@Einzelfahrer

Wäre für mich persönlich einfacher als Regel - erweiterter Infinitiv mit "zu" immer mit Komma.

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LolleFee  30.12.2014, 16:45
@FelixLingelbach

Ich setze Kommas auch zur besseren Gliederung - und das darf ich sogar nach der derutschen Schriftnorm!

Nicht immer vereinfacht das, was vereinfachen soll... in diesem Fall hat die Rechtschreibreform durch den Mischmasch von Kann- und Muss-Regeln weder die Kommasetzung vereinfacht noch die Lesbarkeit.

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Einzelfahrer  30.12.2014, 16:52
@LolleFee

Danke, dann kann ich ja bei meiner einfachen Faustregel bleiben, immer Komma und nie ist es verkehrt.

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FelixLingelbach  30.12.2014, 16:53
@Einzelfahrer

Nein, falsch ist es nicht..

Die Regeln sind jetzt so kompliziert, dass es angeraten scheint, dem erweiterten ein Komma zu gönnen. Jedenfalls werde ich es in Zukunft nicht mehr so leicht weglassen.

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Einzelfahrer  30.12.2014, 16:54
@FelixLingelbach

Danke, dann kann ich ja bei meiner einfachen Faustregel bleiben, immer Komma und nie ist es verkehrt.

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