Kolleg ohne abgeschlossene Ausbildung?

1 Antwort

Kommt drauf an !

Es zählen in NRW z.B. auch 2 Jahre Berufstätigkeit. Wobei bis zu 8 Monate gemeldete Arbeitslosigkeit, ein FSJ oder die selbständige Führung eines Haushalts (bei Kindern oder Pflegebedürftigen aus der Familie z.B.) angerechnet werden können.