Kohle Heizkessel einbauen erlaubt ?

1 Antwort

Bis zum 31.12.2025 ist diese Inbetriebnahme dem Grundsatz nach noch möglich, danach nur noch in Ausnahmefällen (siehe § 72 GEG). Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen muss hier zwingend der Bezirkskaminkehrermeister eine entsprechende Prüfung vornehmen und einen entsprechenden Feuerstättenbescheid erstellen.