Können lehrer den suchverlauf sehen?

3 Antworten

Ja, es bringt was, irgendwelche zufälligen Seiten aufzurufen. Sofern es nur Twitch und YouTube sind, können die da aber sowieso nicht mehr viel machen, wenn du bald deinen Abschluss bekommst. Kommt halt drauf an, wenn du morgen oder ggf. am Freitag (wie viele) dein Zeugnis bekommst, dann wird etwas YouTube und Twitch niemanden mehr jucken.


TheAnanas135 
Fragesteller
 06.06.2023, 22:48

Also das ipad hab ich jetzt noch 2 Jahre... und ich hab halt bissl angst das die Lehrer was sagen da wir die i pads erst letzte woche bekommen haben als sozusagen "test jahrgang"

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Test1ccount123  06.06.2023, 22:50
@TheAnanas135

, dann mach da irgendwelche «Decoy»-Suchanfragen, sprich irgendwas für Englisch/Mathe/SWS rein. 20-30 Anfragen sollten reichen, der wird da bei 30-120 Schülern wahrscheinlich nicht so genau drauf schauen.

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Vielleicht kannst du das ipad auf factory settings bringen. Das ist als Schüler der niemanden irgendwelche Daten schuldet auch völlig nachvollziehbar.


Test1ccount123  06.06.2023, 22:43

Es ist nur dann nachvollziehbar, wenn das auf einen privaten iPad wäre. Die iPads in Schulen werden in der Regel ausschliesslich für schulische Zwecke, dafür jedoch kostenlos bereitgestellt. Wer sich nicht an diese Bedingung hält, muss eben mit Konsequenzen rechnen.

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BigFloppaChung  06.06.2023, 22:52
@Test1ccount123

Ne eben nicht die daten gehören einem selber und wenn man nicht will das die schule irgendetwas davon sieht ist das halt so und die schule muss nach Datenschutzgesetz handeln und dieses Maß an Privatsphäre bieten

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Test1ccount123  07.06.2023, 12:57
@BigFloppaChung

ich bezweifle mal stark, dass die DSGVO etwas derartiges vorsieht, denn die iPads sind Schuleigentum und mit der Bedingung herausgegeben worden, dass sie ausschliesslich für schulische Zwecke genutzt werden dürfen.

Was eine andere Sache wäre, wäre ohne Zustimmung irgendwelche Chats mitzulesen oder gar aufzuzeichnen, denn das wäre ein Verstoss des Telekommunikationsgeheimnisses. Aber das liegt nicht vor, das reine Überprüfen des Suchverlaufs ist an sich erst einmal legitim. In erster Linie wird der jeweilige Schüler der Überprüfung der Geräte auch zugestimmt haben.

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Ich glaub mehr als 3 Monate alte Sachen sind nicht mehr in deinem Verlauf