Können Lehrer den Berufsort wählen?

6 Antworten

Beamtete Lehrer müssen dorthin gehen, wo sie der Dienstherr, in deinem Fall der Freistaat Bayern, hinschickt. Wünsche können zwar geäußert werden und Versetzungen vom Wohnort weg sind zumindest bei verheirateten Lehrern wegen des Trennungsgeldes für den Dienstherrn eine kostspielige Angelegenheit.

Aber letztlich behält der Dienstherr die Entscheidung darüber, wohin es geht.

Angestellte Lehrer müssen sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben und werden, da sie auch vom Freistaat eingestellt werden, dort eingesetzt, wo sie benötigt werden.

Wer natürlich echte Mangelfächer im Programm hat, wird die größere Auswahl haben.

Mein ehemaliger Deutschlehrer hat einen Antrag auf Versetzung gestellt, der angenommen wurde. Daher wird er nicht mehr länger hier in Marbach, sondern in der Nähe von Augsburg unterrichten.

Ergo: Es ist möglich, man kann es aber nicht erzwingen.

In Bayern ist es so: für staatliche Schulen kannst du Wünsche abgeben, wo du gerne und wo gar nicht hinwillst, aber die müssen nicht berücksichtigt werden. Du kannst Versetzungsanträge stellen, wenn du mal eine Stelle hast, aber auch das muss nicht klappen.

Bei Privatschulen oder städtischen Schulen kannst du dich direkt bewerben.

Man hat nicht sehr viel Einfluss darauf. Man muss ein möglichst gutes Examen haben, Mangelfächer studiert haben, im Referendariat gut gewesen sein und die Wunschschule muss auch eine Stelle frei haben und die Schule, Schulleitung und Personalrat, Dich auch haben wollen. Und auch die Schüler auf dem platten Land brauchen Lehrer, nicht nur die in Großstädten.

Die wenigsten Lehrer werden noch verbeamtet. Also müssen sie sich wie bei jedem anderen Job bewerben für die entsprechende Stelle an der Schule.

Wenn du mangelfächer unterrichtest hast du überall gute chancen