Können die Eltern vom Eisverkäufer das Geld zurückverlangen?
Die 10-jährige Beate kauft sich von dem Geld, das ihre Eltern ihr zur freien Verfügung gegeben haben, für 2.00€ ein Eis. Die Eltern sind damit nicht einverstanden und fordern deshalb vom Eisverkäufer das Geld zurück.
12 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Seres/1635254839480_nmmslarge__0_371_700_700_237c75e67714acafcf23647b57bae9e5.jpg?v=1635254840000)
Wenn das Geld zur Freien Verfügung war, dass auf jeden Fall nicht. Auch wird es Schwachsinn sein, erstens wegen 2€ und zweitens wird die Ware bereits konsumiert sein. Ohne Mängelerscheinung wird da nix gehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/iQhaenschenkl/1520007363251_nmmslarge__518_86_1555_1555_cb4fada9e8343aa3251e5f4afe031b79.jpg?v=1520007363000)
2.-€ sind im Rahmen des Taschengeldes.
Somit darf der Eisverkäufer das Geld behalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Ab 7 Jahren dürfen Minderjährige sich Dinge ohne Einwilligung der Eltern kaufen, wenns eben mit Geld passiert, dass zur freien Verfügung überlassen worden ist (Taschengeldparagraph)
Entsprechend ist da nix anfechtbar oder unwirksam
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kevin1905/1444745065_nmmslarge.jpg?v=1444745065000)
Die Frage beinhalter ja schon einen Widerspruch:
zur freien Verfügung
vs
Die Eltern sind damit nicht einverstanden
Wenn Geld zur freien Verfügung überlassen wurde, darf es auch nach billigem Ermessen für alles aufgewendet werden, was kein Dauerschuldverhältnis darstellt oder dem Jugendschutz zuwider läuft. Beides liegt hier nicht vor.
Ein Nichteinverständnis würde ja bedeuteten, das Geld ist nicht zur freien Verfügung überlassen worden, sondern soll nach dem Willen der Eltern für x oder y aber nicht für z ausgegeben werden.
§ 110 BGB.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das geht nicht