Heizkosten können anteilig über die Wohnfläche umgelegt werden, aber meines Wissens nach nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtheizkosten, ich meine, bis zu 50 oder 60%. Dass Null Prozent über den tatsächlichen Verbrauch umgelegt werden, ist nicht zulässig, so weit ich weiß. Das ist alles in der Nebenkostenverordnung geregelt oder so ähnlich müsste die heißen. Schau dort mal nach. In § 6 der Heizkostenverordnung ist geregelt, welcher Prozentsatz mindestens nach Verbrauch (und nicht nach Wohnfläche) aufgeteilt werden muss.

Das müsste auch für Fußbodenheizungen gelten.

"Wir bewohnen die größte Wohnung (0,385% der Gesamtheizfläche)". Ich vermute einen Schreibfehler. Wenn eure Wohnung unter 1% der Gesamtheizfläche hat, wer bewohnt die anderen 99% der Gesamtfläche, wenn ihr die größte Wohnung habt? Meinst du vielleicht 38,5% der Gesamtheizfläche?

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