Können Angebote in Rechnung gestellt werden?
Hallo, ich habe mir vor einiger Zeit ein Angebot für eine Werbetechnik /Ladenlokal erstellen lassen. Der Laden wurde nie eröffnet ... Eine Firma(die anderen nicht) hat mir jetzt eine Rechnung von 250€ geschickt. Ich habe weder etwas unterschrieben, noch wurde ich informiert, dass ein Angebot in Rechnung gestellt wird. Ist das rechtlich OK oder kann ich die Zahlung verweigern? besten Dank im Voraus
6 Antworten
Da Kaufvertrag nicht durch ein Angebot (Werbung) zustande kommen kann, sondern es von Dir eine Willenserklärung bedarf und die andere Seite diese dann auch annehmen muss, ist keine Kaufvertrag entstanden.
In dem Fall kannst Du die Zahlung verweigern und solltest der Rechnung eindeutig widersprechen mit der Begründung, dass es keinen Vertrag gibt und Du deshalb nicht zahlen wirst.
Also wir haben einen ähnlichen Fall mit einem Elektrikerangebot dort wurden nun fürs Angebot 860€ in Rechnung gestellt dafür das er geschaut hat was er zu erledigen hat und 2 Gespräche mit mir. Wir sind da auch der >Meinung er soll was bekommen aber keine 860€. Bei dir hat er Grafiken gemacht? Also rechtlich darf er was abrechnen aber dann musst du eine Leistung erhalten. Ohne Leistung kein Geld für den Unternehmer. Du hast zwar nichts unterschrieben aber Schriftverkehr besteht ja doch zwischen Euch, wo du Ihn mehr oder weniger beauftragt hast. Oder?
Sieh dir alles noch mal in Ruhe an. Wie ist das Angebot zu Stande gekommen? Hast du das schriftlich angefordert? War es unverbindlich? Taucht das Wort irgendwo auf? Wird in dem Angebot von einer späteren Verrechnung der Kosten für die Erstellung gesprochen? Wie aufwändig war das Angebot? Geht es über mehrere Seiten und musste da etwas speziell berechnet/kalkuliert werden oder waren Standardwerbeschilder? Über welche Angebotssumme geht eigentlich? Entspricht der Wert der zu erbringendenden Leistungen ein Vielfaches dessen, was nun berechnet wird? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, lass dich vom Anwalt beraten.
War es unverbindlich? Taucht das Wort irgendwo auf?
Was soll das bitte für eine Rolle spielen in dem Fall? Selbst wenn der Leistende ein verbindliches Angebot erstellt, muss der Leistungsempfänger das Angebot nicht beauftragen.
Wird in dem Angebot von einer späteren Verrechnung der Kosten für die Erstellung gesprochen?
Das kann der Leistende natürlich reinschreiben wie er will, dennoch hat er keinen Anspruch darauf, wenn der Leistungsempfänger dem nicht vorher nachweislich zugestimmt hat.
Wie aufwändig war das Angebot? Geht es über mehrere Seiten und musste da etwas speziell berechnet/kalkuliert werden oder waren Standardwerbeschilder? Über welche Angebotssumme geht eigentlich? Entspricht der Wert der zu erbringendenden Leistungen ein Vielfaches dessen, was nun berechnet wird?
Das nennt man unternehmerisches Risiko. Man kann eben einen Pitch auch verlieren.
sollte die Firma umsonst arbeiten, (die das Angebot erstellt hat), das machst du doch auch nicht, zahle ganz schnell, ansonsten wird`s teurer
hast 200% Recht >Was ein grober Unfug...< was du schreibst, habe ich was in "Auftrag" gegeben
>vor einiger Zeit ein Angebot für eine Werbetechnik /Ladenlokal erstellen lassen<
du kommst vom Thema ab, oder du hat die Frage nicht Verstanden ! was ich stark vermute !
Es ist durchaus üblich, dass für die Erstellung eines Angebots der Aufwand dafür verrechnet oder bei Nichtzustandekommen des Auftrags zumindest eine Abstandszahlung verlangt wird. Bei Zustandekommen des Auftrags werden dann üblicherweise die Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragssumme gegengerechnet. Niemand arbeitet gerne umsonst.
Was ein grober Unfug...
Wenn Du morgen von Deiner KFZ-Partner ein Angebot zum großen Frühlingscheck (Motto: Auto checken vor der Urlaubsreise) im Briefkasten hast, dann überweist Du den Betrag?
Die Firma sollte im Übrigen lieber Ihre Mühen in weitere Akquise stecken.