Können alte Leute einfach so durch einen Vormund entmündigt werden?

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Das läuft immer über ein Gerichtsverfahren und da müssten schon mehrere Personen zusammenspielen um eine gesunde Person zu entmündigen. Aber ein Betrug ist nie ganz ausgeschlossen und das gab es auch schon mehrfach, insbesondere im Bereich der Vermögenspflege.

Eine Vorsorge oder Generalvollmacht von der zu betreuenden Person in guten Zeiten erstellt ist hier ein güter Schutz vor Willkür. Zumindest wenn man Menschen hat welchen man vertraut!

Können alte Leute einfach so durch einen Vormund entmündigt werden?

Nicht durch einen Vormund, aber z. B. durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht). Aber nur, insofern diese Leute keine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung haben.

Ein Betreuungsverfahren anregen kann jeder. Dann kommt erstmal der Rechtspfleger zu diesen 'alten Leuten', und erstellt einen Bericht.

Vorgezogen als Betreuer/Vormund werden immer Familienangehörige/Verwandte.

Wird von der betroffenen Person kein potenzieller Betreuer vorgeschlagen, dann wird vom Gericht einfach eine fremde Person als Betreuer zugeordnet.

Betreuungen werden immer nur vorläufig für maximal 6 Monate angeordnet. Verlängert werden (um maximal 7 Jahre) kann die Betreuung nur, wenn ein psychiatrisches Gutachten angefertigt wird.

Ist erstmal eine dauerhafte Betreuung angeordnet, dann sieht es schlecht aus. Mittels ärztlichen Zeugnis (es reicht dann, zum Hausarzt zu gehen), kann die Betreuung dann immer wieder verlängert werden.

Wurde eine Person bereits in einem Seniorenheim untergebracht, dann haben die Betreuungsgerichte leichtes Spiel. Insofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt, und sich Angehörige als ungeeignet erweisen, wird sofort ein Betreuer bestellt. Solange die Person nicht aus dem Heim auszieht, wird die Betreuung immer wieder verlängert. Auch wäre es schwierig, überhaupt wieder aus dem Heim herauszukommen, da Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Das ist in Deutschland nicht möglich. Die Person würde angehört werden und eine Entscheidung gegen den Willen der Person ist sehr selten.
Auch dürfte ein Betreuer all diese Geschäfte nur mit Überprüfung durch das Gericht tätigen.

"so einfach" wird keine betreuung eingerichtet. ein richter spricht persönlich mit demjenigen, der unter betreuung gestellt werden soll.

trotzdem kann gegen den willen des betroffenen und gegen den willen seiner kinder eine betreuung eingerichtet werden.

und es kann dann auch passieren, dass jemand ins pflegeheim kommt und sein haus verkauft wird - weil leute einen betreuer kriegen, die für sich selber nicht sorgen können. und so fällt es eben oft zusammen, dass man einen betreuer bekommt und ins pflegeheim kommt.

betreuer können auch angehörige werden - eigentlich jeder, der sich dafür hergibt. dafür müssen sie aber vor ort/greifbar sein. wenn jemand mit seinem angehörigen wenig kontakt hat, braucht er sich nicht wundern, wenn nach einem unfall oder schlaganfall zunächst ein professioneller betreuer eingesetzt wird, weil sonst niemand verfügbar war.

man kann eine patientenverfügung machen und dort reinschreiben, wer betreuer sein soll. man sollte ein seinem geldbeutel die kontaktdaten von leuten haben, die man sich als betreuer vorstellen kann und mit denen das besprochen wurde, damit im notfall dann diese leute auch verfügbar sind.