Braucht eine Frau einen Vormund für die Verlobung (Islam)?
Braucht eine Frau einen Vormund für die Verlobung? Ich weiß, dass eine Frau einen Vormund für die Ehe braucht, aber bin mir nicht sicher ob sie einen Vormund auch für die Verlobung braucht.
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Ja da braucht man auch einen Vormund.
Nach der islamischen Sharee'ah bedeutet die Verlobung, dass der Mann der Frau einen Heiratsantrag macht. Bei der Verlobung gibt es keine bestimmten Praktiken.
https://islamqa.info/en/answers/20069/engagement-according-to-shareeah
Der Ablauf einer islamischen Eheschließung unterscheidet sich vom Ausgehen und Kennenlernen vor der Ehe. Sobald der Mann und die Frau einander ihr Interesse bekunden, dürfen sie sich einmal treffen. Der Mann wird dann den Hintergrund, das moralische Verhalten und die religiöse Praxis der Frau überprüfen, indem er seine Mutter, Schwestern, Bekannte und Verwandte befragt, während der Vater der Frau das Gleiche für den Mann tun wird. Wenn beide Seiten einverstanden sind, führen sie ein erstes Gespräch miteinander und mit ihren Vormündern, um festzustellen, ob sie sich zueinander hingezogen fühlen. Wenn dies der Fall ist, wird ein offizieller Heiratsantrag gemacht, ein Hochzeitstermin vereinbart und geheiratet. Und Allah weiß es am besten.
Zur Ergänzung: Viel unfreiwillige Komik gibt es hier. Ja, manchmal macht er wirklich Spaß, dein Islam.
https://diewahrheitimherzen.net/familie-ehe-im-islam/496-fiqh-der-ehe-4-charakterzuege
Auszug hieraus:
Sich die potentielle Ehepartnerin ansehen
Wie wir gesehen haben, ermutigte der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) die Männer, die eine bestimmte Frau heiraten möchten, sie sich anzusehen. Er (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte in einem anderen Hadith:
„Wenn einer von euch einer Frau einen Heiratsantrag macht und wenn es ihm möglich ist, sie anzusehen, was ihn dazu bewegt, sie zu heiraten, so lasst ihn gewähren.“ [Abu Dawud und andere (hassan)]
Beachte, dass dieser Hadith nicht die Grenzen dessen außer Kraft setzt, was eine Frau einem Nicht-Maharam zeigen darf. Sie muss sich weiterhin richtig bedecken, außer ihrem Gesicht und ihren Händen, vor allen und vor dem potentiellen Ehemann, auch wenn er ihr einen Antrag gemacht hat, gibt es keine Ausnahme darin. Selbst so jemand darf auch nur das sehen, was jeder andere sehen darf. Der Unterschied ist, dass er sie sich gut anschauen darf – wenn es nicht für den Heiratsantrag wäre, wären beide verpflichtet ihre Augen nach erstem Blick abzuwenden. Wie der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) zu Ali über das Anblicken einer Nicht-Mahram Frau sagte: „Der erste ist für dich, der zweite ist gehen dich.“
Es ist auch deutlich, dass der Zweck dieses Blickes ein spezieller ist: er soll helfen herauszufinden, ob man diese Person heiraten möchte, oder nicht. Nachdem dies festgestellt wurde und die Entscheidung getroffen wurde, dass man heiraten möchte, ist es nicht länger erlaubt sich anzusehen. Wenn ein Mann und eine Frau sich entschieden haben zu heiraten, dürfen sie sich deswegen nicht weiterhin sehen. Ganz im Gegenteil, da die Entscheidung getroffen wurde, ist es nicht länger nötig, dass beide sich sehen und beiden ist es nicht länger erlaubt. Solange bis der Antrag und die Einwilligung zur Ehe nicht ausgesprochen wurden, gibt es keine Beziehung zwischen beiden und alle Gesetze für fremde Männer und Frauen treffen immer noch auf beide zu.
Es gibt eine Reihe wichtiger Punkte, welche zu diesem Thema gehören:
Einige Gelehrte sagen, dass dieser Blick Sunnah (d.h. empfohlen) ist, während andere sagen, dass es einfach erlaubt ist. Der Hadith scheint die erste Sichtweise zu unterstützen.
Es kann nur gemacht werden, wenn eine Person tatsächlich beabsichtigt die andere Person zu heiraten UND wenn es eine tatsächliche Möglichkeit dafür gibt. Ansonsten bleibt so ein Blick verboten.
Es darf nicht im Geheimen gemacht werden. Mit anderen Worten, es ist einem Mann und einer Frau, die nicht verheiratet sind – auch wenn sie „verlobt“ sind – nicht erlaubt, allein zu sein.
Ja, ein mahram wird sowohl fuer Treffen, Verlogung als auch Hochzeit gebraucht.
Es gibt im Islam keine typische Verlobung, wie man sie von hier kennt. Im Islam ist eine Verlobung ein reines Eheversprechen. Mehr nicht. Die Verlobung gibt den beiden keine Rechte von Ehemann und Ehefrau gegeneinander.
Der Mann muss beim Vater vorsprechen und braucht natürlich dessen Erlaubnis. Der Vater ist, solange er lebt und zurechnungsfähig ist, der Wali. Vormund kann man sagen, aber es ist nicht exakt die gleiche Bedeutung, wie man hier Vormund versteht.
Verlobung ist doch schon die Vorstufe zur Eheschließung. Da wird ja die Heirat auch schon besprochen. Ist nicht logisch, wenn man zur Eheschließung die Erlaubnis des Vaters braucht, zu meinen, die Verlobung ginge ginge ohne.
Ja, im Grunde schon. Jedoch gibt es im Islam keine Zwangsheiraten!:
5138 - ... Ḫansā’ Bint Ḫidām Al-Ansāryya653 berichtete, dass sie als Ṯayyib654 von � ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. � Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, � und er machte ihre Heirat rückgängig. �
Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 368)
Danke für die Antwort.