klischee scheidung, der mann ist am a****?

7 Antworten

Ich weiß nicht in welchem Land du lebst, aber in DE ist das schon lange nicht mehr so. Da gibt es im Trennungsjahr Trennungsunterhalt, wenn der besserverdienende leistungsfähig ist (oft ist ja auch Kindesunterhalt zu leisten und der hat Vorrang). Danach gibt es nur Unterhalt, wenn ein Kind bei dem einen Elternteil lebt, nennt sich Betreuungsunterhalt, den gibt es bei gesunden Kindern max. bis das Kind 3 Jahre alt ist. Hat das Kind eine Behinderung, dann kann es auch länger sein.

Nachehelicher Unterhalt fällt ggf. dann an, wenn der Ehepartner, der bedürftig ist, während der Ehe erkrankt ist und diese Erkrankung eine Arbeitstätigkeit ausschließt.

Dann wäre dieser aber auch wieder gefordert, ggf. EMR zu beantragen.

Und es gibt auch genug Frauen, die heute sehr gut verdienen und an ihre Ex Trennungsunterhalt zahlen- oder Unterhalt, wenn Kind beim Vater.


Mark4444 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 17:04

man muss doch für kinder bis die 18 sind zahlen oder nicht!?

sassenach4u  16.02.2023, 17:13
@Mark4444

Für Kinder zahlst du bis zum Ende der Erstausbildung, oft über das 18. LJ hinaus. Denn Abi und dann Studium, da bist du mit Master schnell bei 25 oder drüber.

Mark4444 
Beitragsersteller
 17.02.2023, 11:00
@sassenach4u

sag ich doch, der mann wird komplett hops genommen

sassenach4u  17.02.2023, 11:37
@Mark4444

Und wenn Kind beim Mann lebt, dann die Frau. Und wenn Kind Ü 18 studiert und auswärts lebt beide Eltern.

Ja, als Mann ziehst hier im Schnitt eindeutig den kürzeren. Das Problem sind die veralteten Gesetze bezüglich der Scheidung. Diese wurden gemacht, als Frauen noch daheim waren und der Mann alleinige das Geld verdiente.

Zudem ging man früher davon aus, dass der Mann sich zu 90 % scheiden lässt, da er mit seiner jungen Sekretärin abhauen will.

Sprich mit der heutigen Realität hat das überhaupt nichts mehr zu tun. Es ist sogar so schlimm, dass Frauen davon profitieren, wenn sich sich trennen.


adelaide196970  05.02.2023, 15:13

die veralteten Gesetze sind längstens modernisiert worden. Du bist nicht genug informiert.

Odissey  05.02.2023, 15:31
@adelaide196970

Du bist Weltfremd. Die Gesetze sind geändert worden. Von vorne sieht es gut aus. Aber durch die Hintertür sind sie zum Nachteil der Männer geändert worden.

Odissey  05.02.2023, 15:35
@Kugelflitz

Noch lange nicht. Ausreichend geändert sind sie wenn Frau in den Knast wandert wenn sie sich Unterhalt erschleicht der ihr nicht zusteht. Dazu muss das STGB entsprechend geändert werden.

Odissey  05.02.2023, 15:45
@adelaide196970

Gehen wir mal zur Rente. Wenn nach einer Scheidung ein geschiedener Ehepartner innerhalb einer Frist von 2 jahren mach Scheidung keine Rente beantragt hat, oder bezieht, werden die Rentenpunkte wieder zurück übertragen.

Meistens beziehen Männer die höhere Rente und müssen an ihre Ex Rente abtreten. Männer die von dieser Regelung nichts wissen beantragen diese Rückübetragung nicht. Nach Rentenbeginn geht das nicht mehr. Das muss vor Renteneintritt beantragt werden. Das wissen die wenigsten Männer.

Und ihr Frauen hütet euch den Männern das zu sagen. Das mache dann ich.

Odissey  05.02.2023, 15:50
@adelaide196970

Wer lesen kann ist im Vorteil. Oder hast du Dollarzeichen in den Augen die dich am lesen hindern?

Odissey  05.02.2023, 15:55
@Odissey

Publik macht das niemand. Auch, und erst Recht keine Angestellten in diesem Bereich.

sassenach4u  05.02.2023, 15:59
@Odissey

Dann nenn mir bitte den Paragraphen im Rentengesetz, wo das steht. Wenn nicht, dann gibt es ihn in DE definitiv nicht. Vlt. verwechselst du ihn hiermit: "Der Versorgungsausgleich kann rückgängig gemacht werden, wenn der ehemalige Ehegatte vor Renteneintritt verstorben ist oder aber zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht länger als drei Jahre Rente bezog. Die Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag des Berechtigten bei den jeweiligen Versorgungsträgern."

Odissey  05.02.2023, 16:56
@sassenach4u

Auch die Regelung das 2 jahre nach Scheidung Rente zurückübertragen werden kann, wenn ein Pattner keine Rente bezieht, oder beantragt hat, ist gegeben. Das ist sehr Komplex und wird nicht ohne Anwalt gehen.

sassenach4u  05.02.2023, 17:21
@Odissey

Noch einmal- wo bitte steht das, denn das muss frei zugänglich sein. Wir reden von Deutschland, richtig? Vlt. ist das in Ö der Schweiz anders. In DE gibt es das nicht, denn dann würden viele die übertragenen Versorgungsansprüche verlieren. Also welches Gesetz gibt dazu die Möglichkeit- sonst hast du da etwas verwechselt!

sassenach4u  05.02.2023, 17:22
@Odissey

Welcher Paragraph- bitte benennen, dann muss es ja in SGB VI zu finden sein.

Odissey  05.02.2023, 21:11
@sassenach4u

Berufe dich doch nicht immer auf irgendwelche Gesetzesbücher die von Politilern gemacht werden. Die Interessieren die wenigsten. DRV, Krankenkassen, Etc. machen ihr eigenen Gesetze. Und gegen geltende Verstossen sie. Habe ich oft erlebt. Ich weiss wie ich das mache. Das genügt.

sassenach4u  05.02.2023, 21:41
@Odissey

Danke, dann weiß ich Bescheid. Wer nicht mit offenen Karten spielen möchte, ist für mich kein Gesprächspartner.

Kugelflitz  06.02.2023, 07:37
@Odissey

Man kann sich keinen Unterhalt erscheichen, der einem nicht zusteht.

Odissey  06.02.2023, 10:42
@Kugelflitz

Das kannst du einem erzählen der sich dem Blumenkohl mit Fleurop schicken lässt.

Meine 2te Ex hat die Kindergeldkasse, das Jobcenter, einige bei Ebay beschissen.

Kugelflitz  05.02.2023, 15:10

Nichts davon stimmt. Bei Scheidungen wird überhaupt nicht nach Geschlecht unterschieden.

Kugelflitz  05.02.2023, 15:18
@Ifosil

Nein, in dieser Welt. Männer und Frauen werden im Scheidungsrecht nicht unterschieden. Es wird unterschieden nach Einkommen und ggf. Kinderbetreuung, aber dabei ist es vollkommen unerheblich, ob man männlich, weiblich, divers oder ein Kampfhubschrauber ist.

Kugelflitz  05.02.2023, 15:23
@Ifosil

Bitte lies dir deutsche Gesetzestexte durch, nicht irgendwelche Klatschpresseartikel aus der Schweiz. Dort laufen die Hasen anders, es ist eben nicht 1:1. Das Scheidungsrecht dort ist ein anderes.

Odissey  05.02.2023, 15:25
@Kugelflitz

Das stimmt komplett. Es wird und wurde immer nach Geschlecht entschieden.

Vor 1977 wurde nach Schuld geschieden. Mit der Reform Ehen nach dem Zerrüttungsprinzip zu scheiden sollte es verhindert werden das Männer nach einer Scheidung ruiniert sind. Das gelingt bis heute nicht.

Kugelflitz  05.02.2023, 15:29
@Odissey

Das ist Schwachsinn. Es geht heute ausschließlich nach Einkommen. Egal ob Mann oder Frau.

Meistens schon, oft aber auch andersherum

Ist immer noch so, trotz der Scheidungsrechtsreform, nach der eine Ehe geschieden wird die als Zerrüttet gilt, und nicht mehr nach Schuld geschieden wird. Die Frauen tricksen das mit Attesten, laut denen sie zu ",Krank" zum arbeiten sind, aus.

Wenn sie nach der Scheidung keinen Unterhalt zugesprochen bekommen, holen sie sich das Geld mit Betrug bei dem geschiedenen Mann, weil sie denken das Mann mit der Heirat alles aufgibt um nur noch für die Frau auf der Welt zu sein.

75% der Frauen heiraten um nicht mehr arbeiten zu müssen.


adelaide196970  05.02.2023, 15:50

letzten Satz = sowas kenne ich nicht und hab es auch nie gesehen.

Heute wird erst ab 40 geheiratet, da gibt auch keine Frau ihren guten Beruf auf. Haus muß abgezahlt werden und Urlaub und 2 _Autos.

Ich denk, dass du absolut keine Ahnung hast, wovon du redest. "Jahrelang Unterhalt zahlen" ist schon lange abgeschafft, außer es sind Kinder unter 3 Jahren da, die bei der Mutter leben.