Wie lange bekomme ich Unterhalt von meinem Ex Mann?

4 Antworten

bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist

Das ist korrekt.

Bis das Kind 3 Jahre alt ist, muss er den sogenannten Betreuungsunterhalt zahlen. Ob er danach noch weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen muss, ist auch von verschiedenen Faktoren abhängig. Ggf. kommt über den Zeitraum von 3 Jahren (also bis das Kind 3 ist) noch aufstockender Unterhalt in Frage.

Du musst also unterscheiden zwischen 3 Unterhaltsarten für dich: erstmal der Trennungsunterhalt in der Zeit der Trennung bis zur Scheidung. Ist in diesem Zeitraum das kleinste Kind noch keine 3 Jahre alt, dann kommt der Betreuungsunterhalt zum Tragen und danach ggf. nachehelicher Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt wird nicht mehr wie früher gezahlt. Bedeutet, jeder Ehegatte muss selbst nach der Scheidung zusehen wieder für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Wenn er dies nicht kann oder nur bedingt kann, wie z.B. kleine Kinder, Alter, Krankheit... dann kommt auch nachehelicher Unterhalt in Frage. Auch die drei 3 Jahre Betreuungsunterhalt sind nicht in stein gemeißelt! Ist das Kind z.B. krank oder findet sich kein Betreuungsplatz, dann muss er weiter bezahlt werden...

Letztendlich wird dein Anwalt die Summe X "fordern", der Gegenanwalt vehement widersprechen und zum Schluss entscheidet der Richter bei der Scheidung.

Wenn Sie sich fragen „Nachehelicher Unterhalt: Wie lange muss ich zahlen?“, sind leider keine pauschalen Antworten möglich.  Es gibt keine festen Zahlen oder Zeiträume, für die Sie nachehelichen Unterhalt beanspruchen können oder nachehelichen Unterhalt zahlen müssen.

https://www.scheidung.de/nachehelicher-unterhalt-dauer.html

Der nacheheliche Unterhalt kann sich also hinziehen bei euch... Bis die Kinder 6 und älter sind, bis die Kinder 10 sind... Es gibt keine genaue festgelegte Grenze.

Zu beachten ist nur, dass der Kindesunterhalt vorrangig ist. Sein Anwalt wird ihm vorrechnen was machbar ist und was nicht. Es kann dann gut sein, dass er den Betrag, den er jetzt zusätzlich an die Kinder zahlt (also über dem "das muss er zahlen") einbehält, weil er auch an dich Unterhalt zahlen muss.


Wenn du in der Lage bist zu arbeiten, erhältst du keinen Ehegattenunterhalt. Betreuungsunterhalt fällt weg, wenn das jüngste Kind 3 ist.


Sandra100200 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 17:20

ja ich arbeite und das auch gerne. Durch die 2 Kinder die ja bei mir leben, kann ich jedoch nicht mehr Vollzeit arbeiten wie vor den Kindern. Ich bin im Service tätig und arbeite vor allem am WE.

was bedeutet dann Ehegattenunterhalt genau? Bzw., was ist der Unterschied zum Betreuungsunterhalt? Und kann ein Ehegattenunterhalt länger wie 3 Jahre sein? Und wie wird das überhaupt gerechnet?

Danke schon mal

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Sandra100200 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 17:37
@Sandra100200

spielt hier der Verdienst des Mannes für die Dauer des Unterhalts auch eine Rolle? Denn: wir haben ein gemeinsames Haus. Ich will es aber nicht. D.h. Er nimmt einen Kredit auf um mich auszuzahlen. Hat aber 2 Mieteinnahmen vom Haus. Er bezahlt damit den Kredit ab. Ich habe gehört, dass es aber „egal“ ist, ob er der Bank Geld schuldet, die Mieteinnahmen zählen wohl trotzdem zu seinem Einkommen dazu.

Ich möchte lediglich wissen, was stimmt und wie was gerechnet wird. Ich möchte es dann mit ihm so bereden, ohne Anwalt hin und her. Aber ich höre so viel verschiedenes, dass ich mich nicht mehr auskenne.

hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten und Danke schon mal

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DerHans  03.10.2019, 19:21
@Sandra100200

Für die Scheidung hast du doch einen Rechtsanwalt. Den bezahlst du doch dafür, dass er dir Rede und Antwort steht.

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Hallo Sandra,

wenn das Kind bei dir lebt, muss dein Mann solange Unterhalt zahlen, bis das Kind fertig mit der Ausbildung ist. Dies kann unter anderem bis zum 25. oder 26. Lebensjahr des Kindes dauern. Um deinen Unterhaltsanspruch musst du dir also vorerst keine Sorgen machen.

VG, blumenvase

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaft (Jura)

Sandra100200 
Beitragsersteller
 07.10.2019, 06:43

Hallo Blumenvase,

vielen Dank für deine Antwort. Du meinst damit den Unterhalt für die Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle, richtig? Aber der nacheheliche Unterhalt für mich?

Der Betreuungsunterhalt (für mich) geht so lange bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Und danach?

VG Sandra

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blumenvase12  08.10.2019, 09:38
@Sandra100200

Hallo Sandra,

das ist eine Frage des nachehelichen Unterhalts. Dabei sind die EInkünfte der Ehegatten maßgeblich. Wenn es dir nicht möglich ist, die ehelichen Lebensverhältnisse aufrechtzuerhalten, kannst du sogennanten AUfstockungsunterhalt beziehen. Für die genaue Berechnung und die Geltendmachung deines Anspruchs solltest du jedoch einen Anwalt (https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidung-online/ihr-scheidungsanwalt) beauftragen.

VG blumenvase

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