Kleinunternehmer verkauft auch aufm Flohmarkt. Wie schreibt man sowas in eine Einnahme-Überschuss-Rechnung?

1 Antwort

Hallo Prince,

Die Verkäufe von Privat sind kein Gewerbe, brauchst Du gar nicht im Einzelunternehmen dokumentieren / keine Belege erforderlich.

Zur Sicherheit würde ich aber eine Excel Liste erstellen, welche Teile Du für wie viel privat verkauft hast, falls da jemals irgendjemand Zweifel haben sollte.

Du kannst beliebig Geld auf das Geschäftskonto einzahlen / auszahlen, aber benenne die Überweisung als "Privat Einlage" oder "Privat Entnahme".

Die Summen musst Du am Ende des Jahres in der EÜR auch eintragen. Woher das Geld kommt, interessiert nicht.

Wenn Du später als Kleinunternehmer Sachen Kaufst / verkaufst musst Du alle Belege sammeln / Rechnungen ausstellen oder bei Kleinbeträgen ggf. Quittungen ausstellen.

Hier noch meine Standard Info:

Dein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.
Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.
Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.
Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.
Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr verdienst, als im Angestelltenverhältnis. oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du eindeutig mehr als Angestellter weiter arbeitest und verdienst, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.
Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.
Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer
Insbesondere wenn man keine Kleinunternehmerregelung hat, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden.
Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:
Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (kannst Du googeln)
Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält)
Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

princessgothic 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 08:35

Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung!

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GandalfAwA  05.07.2024, 12:40
@princessgothic

Gerne, ich wünsche Dir guten Erfolg! 😊 Am schwierigsten ist es immer, Kunden zu finden, die für Dein Prudukt / Dienstleistung nachher tatsächlich bezahlen.... 🙏

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