Kleingewerbe Warenverkauf, darf ich auch Branchenfremde Waren weiter verkaufen?
Hallo,
ich bin gerade am rätseln ob Kleingewerbe treibende auch Waren außerhalb der eigentlich angemeldeten Branche verkaufen dürfen.
Bsp.: Ich habe ein Gewerbe das unter die Kleinunternehmer Regelung fällt das laut meiner Anmeldung, Punkt "18 Angemeldete Tätigkeit", "Stoffartikel bzw Rucksäcke/ Taschen" produziert und verkauft. Unter Punkt "21 Art des Betriebes" habe ich "Handel" angekreuzt. Bin ich trotzdem berechtigt bei einem Holzlieferanten Holzbalken zu bestellen und diese an mich als Privatperson oder andere Privatpersonen weiter zu verkaufen? Es ist ja eigentlich ein Branchenfremder Handel? Oder spielt das eher weniger eine Rolle?
Vielen Dank euch für die Hilfe. Falls mein Beispiel euch nicht weiter bringt fragt gerne noch einmal nach.
Beste Grüße
4 Antworten
Ich denke, das so gar keine Ahnung hast von dem was du vorhast. Ich hoffe, das du wenigstens Volljährig bist.
Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)
Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Tatsächlich einfach nur unerfahren, danke für die Unterstellung :)
Ich meine ein Gewerbe das unter die Kleinunternehmer Regelung fällt.
Wenn du gewerblich mit Holz gandelst ind das nicht angemeldet hast, ist das so, als ob du garnichts angemeldet hast.
Ein Blick ins Gesetz (hier 14 GewO) erleichtert die Rechtsfindung.
Darfst du schon, du musst es nur gewerberechtlich richtig anzeigen .
Es gibt kein Kleingewerbe.
Ja, kannst machen.