Kleingewerbe Warenverkauf, darf ich auch Branchenfremde Waren weiter verkaufen?

4 Antworten

Ich denke, das so gar keine Ahnung hast von dem was du vorhast. Ich hoffe, das du wenigstens Volljährig bist.

Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


CharlyyChaplinn 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 14:00

Tatsächlich einfach nur unerfahren, danke für die Unterstellung :)
Ich meine ein Gewerbe das unter die Kleinunternehmer Regelung fällt.

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Wenn du gewerblich mit Holz gandelst ind das nicht angemeldet hast, ist das so, als ob du garnichts angemeldet hast.

Ein Blick ins Gesetz (hier 14 GewO) erleichtert die Rechtsfindung.

Darfst du schon, du musst es nur gewerberechtlich richtig anzeigen .

Es gibt kein Kleingewerbe.

Ja, kannst machen.