Darf man als Privatperson Geld verdienen mit Provisionen oder mit dem Verkauf von digitalen Gütern, ohne Gewerbeschein?

2 Antworten

Bei der Bewerbung geht es um die Gewinnerzielungsabsicht.

Wegen der Steuer ist das kein Problem (Kleinunternehmerregelung). Aber sobald Du gewerblich handelst, muss Du z. B. die Sachmängelhaftung leisten.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Kleinunternehmerregel nutzten. Melde Dir ein Gewerbe an (20 EUR) und du kannst dann alles sauber abrechnen und wenn Du unter dem Mindeststeuersatz bleibst (ca. 8000 EUR Gewinn/Jahr), dann bleibt das steuerfrei.