Darf man als Privatperson Geld verdienen mit Provisionen oder mit dem Verkauf von digitalen Gütern, ohne Gewerbeschein?
Gibt es eine Freigrenze für den Verdienst oder die Möglichkeit dies in einem kleinen Rahmen - legal - zu organisieren. Beispiel: Ich gehe gerne und oft auf Flohmärkte und kaufe Dinge, die ich selbst nutze. Vieles bekomme ich im Konvolut günstiger, wie zum Beispiel Bücher. Die Bücher, die ich nicht brauche verkaufe ich, meist mit gutem Gewinn. Wenn ich dies regelmäßig machen würde, vermute ich, dass es bereits gewerblich wäre....
Hierzu meine Frage: Inwieweit dürfen Privatpersonen Handel betreiben oder Gewinn machen, neben einer hauptberuflichen Tätigkeit oder auch ohne Gewerbe angemeldet zu haben?
2 Antworten
Bei der Bewerbung geht es um die Gewinnerzielungsabsicht.
Wegen der Steuer ist das kein Problem (Kleinunternehmerregelung). Aber sobald Du gewerblich handelst, muss Du z. B. die Sachmängelhaftung leisten.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Kleinunternehmerregel nutzten. Melde Dir ein Gewerbe an (20 EUR) und du kannst dann alles sauber abrechnen und wenn Du unter dem Mindeststeuersatz bleibst (ca. 8000 EUR Gewinn/Jahr), dann bleibt das steuerfrei.