Kleingewerbe Online anmelden als Freiberufler?

2 Antworten

Du schmeißt hier zu viele Begriffe durcheinander.

Du selbst bekommst keine Rechnung, das würde bedeuten, dass du etwas bezahlen musst. Wenn du selbst Rechnungen stellst oder die dir zugegangenen Dokumente eher eine Art Abrechnung darstellen, wovon ich jetzt mal ausgehe, musst du natürlich ein Gewerbe anmelden. Du kannst hier natürlich den Namen deines Gewerbes abändern, wenn du es registriert hast.

Bitte verwechsle auch nicht folgenden Begriff: Es gibt an sich kein Kleinunternehmen in dem Sinne, sondern nur die Kleinunternehmerregelung. Hierzu kannst du unter folgendem Link Infos finden: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/kleinunternehmerregelung/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – geprüfter Fachwirt im E-Commerce (IHK)
Ich arbeite seit Gestern als Chat Moderator von zu Hause, für 2 Firmen auf Freiberuflicher Basis, wo ich ein Kleingewerbe anmelden muss.

Was denn nun?!

Gewerbe (ein Kleingewerbe gibt es nicht) oder Freierberufler?!

Naja egal, Angehöriger der Freien Berufe bist du jedenfalls nicht.

Kann ich das Online machen?

Gewerbeamt: Kommt ein wenig auf die Gemeinde drauf aber möglich ist es

Finanzamt : musst du sogar online via Elster.de

Benötige ich ein Name für das Gewerbe, wenn ja, kann ich mir da eins ausdenken?

Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.

Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.

Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.

Ich erhalte alle 2 Wochen eine Rechnung, ohne Mwst. auf meinen Namen, der Firma, wie viel ich verdient habe.

Du bekommst keine Rechnung, du schreibst bestenfalls eine.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Geist2803 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:26

Nein, ich bekomme eine, wie viel ich verdient habe, und die soll ich vorlegen für meine Steuern.
Und warum "Was denn nun?", es ist verständlich, klar und deutlich:
Ich arbeite seit Gestern als Chat Moderator von zu Hause, für 2 Firmen auf Freiberuflicher Basis,

0
OhoshiYamazuki  26.08.2024, 22:35
@Geist2803

"Was denn nun" - ist eine völlig berechtigte Frage. Entweder hat man ein Gewerbe oder arbeitet als Freiberufler. Freiberufler sind Leute die einen katalogberuf haben. Physiotherapeuten, ärzte, Musiklehrer, Dolmetscher, Künstler... Das sind katalogberufe, aber keine Mods. Das wird dir das Finanzamt nicht als freiberuf anerkennen. Es gibt auch kein Kleingewerbe sondern nur gewerbe. Du kannst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wenn dein Einkommen innersten Jahr unter 22000€ und in Folgejahr unter 50.000€ ist

4
anTTraXX  26.08.2024, 22:36
@Geist2803

Du bist entweder Freiberufler oder hast ein Gewerbe.

Beides geht nicht.

Du jedenfalls hast ein Gewerbe und bist kein Freiberufler

3
Geist2803 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:38
@OhoshiYamazuki

Ich habe, von beiden Firmen, einen "Freelancer Vertrag".
Und ja, es ist unter den Beträgen, die du genannt hast.
Ich arbeite als Chat Moderator, und werde nach Nachrichten OUT PUT bezahlt.

0
anTTraXX  26.08.2024, 22:39
@Geist2803

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Die sog Katalogberufe sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnliche Berufe.

Einen der aufgeführten Berufe führst du nicht aus, somit entfällt dies dahingehend.

Freiberufler ist auch wer in eines der abstrakten Tätigkeitsfelder passt. Diese wäre eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Auch das führst du nicht so wirklich aus.

Ergo: Gewerbe

Freelancer sagt nichts weiter aus, als das du dein Gewerbe ausübst wie es dir passt und frei in deiner Arbeitseinteilung bist. Aber es qualifiziert dich nicht dazu Freiberufler zu sein.

4
Geist2803 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:40
@anTTraXX

Also melde ich Morgen bei unserer Gemeinde ein Gewerbe an, richtig?
Kann ich mir als "Gewerbename" was ausdenken?

0
Geist2803 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:43
@anTTraXX

Bist du so frustriert, oder einfach schlecht gelaunt?
Bist du zu Unfähig einfach Ja oder Nein zu sagen?
Zum kotzen hier!

0
anTTraXX  26.08.2024, 22:44
@Geist2803

Ich habe dir in meiner Antwort beide Frage beantwortet.

Es hat nichts mit Frust zu tun wenn ich mich ungern wiederhole.

2
Xandros0506  26.08.2024, 22:47
@Geist2803
Nein, ich bekomme eine, wie viel ich verdient habe,

Was auch immer du da bekommen willst, es kann keine Rechnung sein, die das Finanzamt akzeptieren wird. Der Auftraggeber ist nicht derjenige, der DEINE Leistungen in Rechnung stellt, das bist DU selbst.
Und deine Auftraggeber haben auch nichts mit deinen Steuern zu tun! Das ist DEINE Angelegenheit.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, hast du das in deinen Rechnungen für die Auftraggeber entsprechend auszuweisen. Ansonsten hast du darin die Umsatzsteuer auszuweisen und diese an das zuständige Finanzamt abzuführen.

2
anTTraXX  26.08.2024, 22:48
@Xandros0506

Und du hast Hoffnung das das etwas bringt?

Es fehlt an den Grundlagen

1
OhoshiYamazuki  26.08.2024, 22:51
@anTTraXX

Kleine Korrektur: als Freiberufler kann an durchaus einen gewerblichen Anteil haben. Bsp: Physiotherapeut der auch Wellnesssachen anbietet. Die Tätigkeit als physio ist freiberuflich, es kommt aber zur Vermischung wenn er noch etwas anbietet das keine physiotherapeutische Leistung ist. Dann müssen die Geldeingänge getrennt gehalten werden

0
OhoshiYamazuki  26.08.2024, 22:54
@Geist2803

Und was ist ein Freelancer? Ein freier Mitarbeiter. Also jemand der auf eigene Faust für das jeweilige Unternehmen tätig ist. Die bezahlen dich dafür, dass du eigenverantwortlich als Moderator für die tätig bist. Das hat nix mit freiberufler zu tun. Freelancer ≠ freiberufler

3
Geist2803 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:56
@Geochelone
bieten wir eine unkomplizierte, flexible und spannende Möglichkeit, als selbstständiger freiberuflicher Moderator ein zuverlässiges monatliches Einkommen zu verdienen – entweder in Teil- oder in Vollzeit.
0
Geochelone  27.08.2024, 08:30
@Geist2803

Da du das Gewerbe ja wohl als Einzelunternehmen anmelden wirst, hat es keinen eigenen Namen (denn es hat ja auch keine eigene Persönlichkeit). Es heißt daher so wie DU.

0
OhoshiYamazuki  27.08.2024, 12:27
@Geist2803

1: Firmen können auch Fehler machen

2: meinen die bestimmt "freier Mitarbeiter". Da ist definitiv nix freiberufliches an dieser arbeiten

0