Kleingewerbe mit 16 anmelden?
Hallo, undzwar bin ich 16 Jahre alt, habe vor kurzem meinen Realschulabschluss gemacht und möchte nun ein Kleingewerbe anmelden, da ich bereits seit einiger Zeit Artikel günstig einkaufe und diese teurer verkaufe und definitiv ein Gewerbe brauche. Meine Frage bzw meine Bitte ist, ob mir jemand eine genaue Anleitung geben kann, wie genau ich das Gewerbe schnellstmöglich und ohne Probleme anmelden kann. Um mögliche Unklarheiten zu klären: Mir ist bewusst, dass ich mich hierfür zum einen an die Gemeinde und zum anderen an das Familiengericht in meinem Ort wenden muss, ich weiß nur nicht genau, was ich konkret tun sollte.
Bitte nur ernsthafte Antworten.
PS. Mir ist bewusst, dass die Selbstständigkeit nicht jedermanns Sache ist und es viel Arbeit bedeutet, ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass egal, wieviel Arbeit es auch bedeutet, ich diesen Weg einschlagen werde.
Danke!
1 Antwort
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Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.
Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.
Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.
Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken.
Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.
Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.
Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?
Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
PS: Ein Kleingewerbe gibt es nicht.
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Deine sämtlichen Geschäfte sind unwirksam, wenn deine Kunden das spitz kriegen wirds lustig für dich
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Falsch. Ich betreibe Handel über Kleinanzeigen, sprich ich gelte als privater Anbieter, was meine Geschäfte nicht automatisch unwirksam macht.
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Doch
Du bist nicht voll Geschäftsfähig, dies muss dir erst das Gericht zusprechen.
Es ist vollkommen unerheblich wo du tätig bist dafür.
Hey, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Stellt es ein Problem dar, dass ich ja bereits angefangen habe mit dem Handel, bzw muss ich das dann angeben und wie wird die Reaktion der Ämter darauf sein?