Kleinanzeigen Angebot zurückziehen?
Hi! Kurz zusammengefasst habe ich folgendes Problem:
1. Kleinanzeigen Angebot bdi ersten Verkäfer gemacht 2. Keine Antwort bekommen also bei 2. Verkäufer angefragt 3. 2. Verkäufer hat akzeptiert ich hab bezahlt 4. Ich hab vergessen das Angebot vom 1. Verkäufer zurückzunehmen und er hat es dann doch angenommen
Frage: Muss ich jetzt bezahlen? Da steht "jetzt bezahlen", aber was wenn ich nichts mache? Hab ich einen Kaufvertrag dabei abgeschlossen und bin jetzt verpflichtet?
Vielen Dank schonmal im Vorraus und viele Grüße
Louis :)
2 Antworten
Ich hab vergessen das Angebot vom 1. Verkäufer zurückzunehmen und er hat es dann doch angenommen
Dann ist durch Dein Angebot und dessen Annahme durch den Verkäufer ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.
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Frage: Muss ich jetzt bezahlen? Da steht "jetzt bezahlen",
Ja, siehe oben.
...aber was wenn ich nichts mache?
Dann kann der Verkäufer den Kaufvertrag rechtlich einfordern oder sogar einklagen.
Hab ich einen Kaufvertrag dabei abgeschlossen und bin jetzt verpflichtet?
Ja, siehe oben.
Frag den Verkäufer freundlich, ob er Dich aus dem Kaufvetrag entlässt; das kann er machen, er muss aber nicht.
Kann er.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Schreib ihm einfach mal, daß du doch kein Interesse mehr hast und schau erstmal, wie er reagiert, vlt. klärt sich das dann ja von alleine.
Noch eins: wie lange ist der gültig? Kann er noch in 2 Jahren den Kaufvertrag einfordern