Kleinanzeigen Privatverkauf mit Rechnung?

5 Antworten

Die handgeschriebene Unterschrift kann in ein Faksimile umgewandelt und elektronisch in Dokumente eingefügt werden.

Aus diesem Grund gibt es das PDF-Format. Mann kann einem PDF verschiedene Rechte zuweisen. Die wichtigste Option ist das ein PDF nicht verändert oder teilweise kopiert werden darf.

So kann Schindluder mit Dokumenten vermieden werden.

Das gesicherte PDF-Format ist in behördlicher oder geschäftlicher Korrespondenz üblich und akzeptiert.


Ggandersonnn 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 12:43

Okay danke für die hilfreiche Antwort :)

Ich hoffe, DU hast beim Verkauf die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen.

Und dann hat der Käufer gar kein Recht auf eine Rechnung. Du kannst ihm aber gerne eine Quittung ausstellen, auf der Dein und sein Name, die verkaufte Ware, der angebotene Zustand, der Preis und seine Zahlungsform drauf stehen, z.B.

Ich Verkäufer xyz, Dortstraße xx, in xxxxx Irgendwo habe an Käufer zgd, Hierstraße xx in yyyyy Allerhand verkauft:

ein gebrauchtes sonstwas, zustand sehr gut, aber diese Macken

zum Preis von xzd Euro, die der Käufer schon auf mein Bankkonto bei der z-Bank überwiesen hat.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.

Irgendwo, Datum , Unterschrift

Als Privatperson bist Du gar nicht berechtigt eine Rechnung zu schreiben.

Du kannst aber eine Quittung ausstellen.

Er hat dann eine Gewährleistung. Und du musst die MWST ausweisen. Wnen es ein Privatverkauf ist, dann mach das auf keinen Fall.


herja  11.03.2025, 11:46
Und du musst die MWST ausweisen.

Nein, muss er nicht.

Das ist keine Rechnung, sondern ein Kaufvertrag!

Den Unterschied solltest du aber kennen.


Ggandersonnn 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 12:15

Er hat alternativ gesagt ich soll sie in den Karton legen aber das hat meine Grundfrage leider noch nicht beantwortet

herja  11.03.2025, 12:55
@Ggandersonnn

Ok, dann legst du eine Quittung mit bei.

Zu den Mindestangaben auf einer Quittung zählen:

  • Name des Quittungsempfängers
  • Ausstellungsdatum und -Ort
  • Art und Menge des Produkts
  • Preis, in Zahlen und Worten
  • Dein Name und Unterschrift

Und nein, mit deiner Unterschrift kann er nichts anfangen, und von der Quittung machst du bitte ein Foto, für dich, damit du später auch noch weißt, was du quittiert hast.

Also, alles kein Problem.

Ggandersonnn 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 13:03
@herja

Okay Frage ist beantwortet

ich danke dir für deine Zeit und dein Wissen!:)

Ggandersonnn 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 12:14

Offensichtlich nicht deswegen auch die Frage aber danke :)