Klassenfahrt Teilzahlung zwingen?
Guten Tag,
meine Tochter ist 18 Jahre alt und in der Oberstufe (FOS). Hier wurde eine Klassenfahrt von einem Unternehmen, das Beauftragt wurde von der Lehrerin geplant. Diese hat nun ohne schriftliche Vorankündigung der geplanten Kosten, bzw. der generellen Planung, eine Email des Unternehmens mit einer Zahlungsaufforderung versendet. Die Lehrerin hat für die Schüler auch einzeln bei dem Reiseunternehmen gebucht.
Zu Beginn der Planung durch die Lehrerin haben bereits einige Mitschüler mündlich mitgeteilt, dass diese nicht an der Klassenfahrt teilnehmen möchten. Hauptteil der Klasse ist bereits volljährig, wie meine Tochter. Von den minderjährigen Mitschülern hat die Lehrerin anscheinend auch bereits eine Einverständnis der Eltern eingeholt.
Nun hat die Lehrerin mitgeteilt, dass alle Schüler die nicht mit wollen (trotz dieser zuvor mündlichen Ablehnung) eine Zahlung von 60€ leisten müssen.
Ist das Rechtens, muss man diese 60€ zahlen?
Kann man dem ganzen auch noch vor dem letzten Zahlungstag widersprechen? Gibt es hierzu einen Paragraphen?
Vielen Dank für die Unterstützung!
3 Antworten
Nein, wenn keine schriftliche Zusage zur Reise gegeben wurde, besteht hier keinerlei Rechtsanspruch auf Zahlung. Die Lehrerin ist hier wohl einfach vorgeprescht und hat einfach schon gebucht ohne abzuklären, wer mitfährt und hat jetzt Stornokosten an der Backe, die sie jetzt auf die Schüler abwälzen will. Klare Ansage machen und wenn sie dann weiter unberechtigte Forderungen stellt, an den Schulleiter wenden und sich das verbieten.
Ich verstehe nicht, warum sich die Lehrerin nicht vorher von den Eltern eine Einverständniserklärung geben lässt. In der Tat kann sie auf der Buchung "hängen" bleiben.
So wie du das beschrieben hast nein. Klären muss man das aber natürlich trotzdem. Ich würde mich daher zeitnah an die Lehrerin wenden. Oder an ihre Vorgesetzten, wenn sie weiterhin darauf besteht.
Wenn nichts unterschrieben wurde, dann hat man dem Vertrah auch nicht zugestimmt. Somit muss man auch nichst bezahlen.