Klasse AM im anderen Bundesland machen?
Hey Leute! In Sachsen Anhalt, Sachsen und Brandenburg kann man ja den AM Führerschein schon mit 14½ beginnen und mit 15 fahren. Könnte ich als Junge aus Niedersachsen einfach dort meinen AM mit 14½ machen und dann in Niedersachsen fahren wo man ihn eigentlich noch nicht machen darf?
7 Antworten
Der Führerschein der Klasse AM ist sowieso eine reine Geldverschwendung. Du könntest ihn aber sowieso nicht machen, denn du müsstest den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in deinem Bundesland stellen, in dem du wohnhaft bist. Die Führerscheinstelle würde das nicht durchgehen lassen, da du für das jeweilige Bundesland das Mindestalter noch nicht erreicht hast.
In den meisten Bundesländern kann man mit 15½ den Führerschein der Klasse AM beginnen. Im gleichen Alter kann man übrigens auch den Führerschein A1 beginnen. Mit dem A1 darf man Motorräder bis 125ccm fahren und schneller als 100km/h werden. Mit dem AM kann man nur 45km/h fahren.
Beide Führerscheine (AM und A1) kosten etwas genau das Gleiche und man kann beide schon mit 15½ beginnen. Von dem A1 Führerschein hat man aber viel mehr als vom AM, also kannst du dir ja denken, welcher Führerschein sinnvoller wäre.
Wer den Autoführerschein macht, der bekommt sowieso den AM Führerschein dazu, also ist der AM Führerschein nur rausgeschmissenes Geld.
Ich kann dir eigentlich nur empfehlen, die Mofa-Prüfbescheinigung zu machen. Die kann man in jedem Bundesland ab 14½ beginnen und sie kostet nur um die 200€. Damit kann man Mofas bis 25km/h fahren. Für den Übergang geht es ja und man würde im Gegensatz zum AM mehr als 1000€ sparen.
Beide Führerscheine (AM und A1) kosten etwas genau das Gleiche
Klasse A1 kostet gut und gerne das Doppelte der Klasse AM.
Gruß Michael
Das ist bei AM genau so. Wer den AM mit 16 hat, der ist mit 18 aus der Probezeit draußen.
Beim AM braucht man auch eine Praxisausbildung, aber die wird dann individuell abgestimmt.
Erst ab Klasse A1 beginnt die Probezeit zu laufen.
Bei Klasse AM ist dies NICHT der Fall.
Gruß Michael
Das ist bei AM genau so. Wer den AM mit 16 hat, der ist mit 18 aus der Probezeit draußen.
Der Gesetzgeber schreibt in der FeV §32 aber gegenteiliges und schließt die Probezeit bei Klasse AM, L und T aus:
Nein der Führerschein gilt nur in den Bundesländern die an dem Versuch teilnehmen und du musst dort auch wohnhaft sein.
die bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nehmen an einem Versuch teil bei dem die Klasse AM bereits mit 15 erteilt wird, was im Rest Deutschlands nicht akzeptiert wird.
Oh je oh je, jetzt hat man nicht nur innerhalb der EU undurchsichtige Regelungen sondern auch schon von Bundesland und Bundesland Unterschiede🙈
..der Versuch der Teilnahme das Mindestalter von 16 auf 15 herabzusetzen, an diesem Pilotprojekt ist nun mal Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligt und nur dort darf ein unter 16 jähriger dann auch fahren ab 15 mit bestandener Prüfung und Erteilung der FE.
kannst du, wird dir nur nix nutzen - dieser FS ist auch nur in den 5 Bundesländer gültig - bei dir leider nicht
Hi,
ich muss sagen: gute Frage!
Im Regelfall kann man den Führerschein, egal welcher Klasse, im gesamten Bundesgebiet machen, wenn man die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.
Nur: Klasse AM mit 15 Jahren ist ein Modellversuch - sprich: eine Ausnahmeregelung. Voraussetzung ist nämlich allgemein das Mindestalter 16 Jahre.
Problem dabei wäre, dass die Faherlaubnis nur auf den Geltungsbereich der jeweiligen Länder beschränkt ist (eben im Rahmen des Modellversuchs, siehe hier http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl113s0940.pdf)
Du könntest den Führerschein vermutlich schon deshalb nicht machen, weil Du diesen bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle beantragen müsstest - und diese liegt in Niedersachen.
LG
Hallo,
ein ganz klares und eindeutiges NEIN.
Abgesehen davon, dass du als Niedersachse nur sehr schwer überhaupt in einem anderen Bundesland deinen Führerschein machen kannst, ist dieser Modellversuch auf die vier Bundesländer (deine 3 plus Thüringen) beschränkt und die Fahrerlaubnis iat auch nur in diesen gültig.
So darf z. B. "dein 15jähriger Freund aus Sachsen-Anhalt" dich in Niedersachsen nicht mit seinem Kleinkraftrad besuchen kommen, denn er darf in Niedersachsen nicht fahren.
Du müsstest also dauerhaft in einem der vier Bundesländer wohnen und dürftest nur dort fahren.
Viele Grüße
Michael
der A1 ist schon ne Ecke teurer hat aber den Vorteil dass bereits mit Erhalt die Probezeit läuft