Klamotten Verkauf?

4 Antworten

Auf alle Fälle! - da kommst du auch nicht aus!

Sittenwidriges Verhalten.

Rechtsgeschäfte, bei denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Vergütung und dem Wert der dafür zu erbringenden Leistung besteht, sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig

Kommt drauf an, wenn es bewusst täuschend war ja, da spielt es keine Rolle was du im Kleingedruckten geschrieben hattest. Eine Anzeige bekommst du wenn er dich Anzeigt, was daraus wird ist die Frage

Wenn du das Bild eines Pullovers verkaufst, und nicht den Pullover, muss das deutlich sichtbar im Header stehen, und nicht unscheinbar in der Beschreibung. Es wird dir garantiert niemand abkaufen, dass das nicht als arglistige Täuschung gedacht war. Das haben schon zu viele vor dir versucht.

Wenn das so vor Gericht landet, bist du dran. Das wird richtig teuer. Also überweist du besser die Kohle zurück, bevor die Anzeige rausgeht.

Wer verkauft schon ein Bild von einem Pullover? Die Logik kann ich nicht so richtig verstehen.

Zudem schreibst du doch, das du einen Pullover verkauft hast. Ich denke, das du bewußt versucht hast, einen ermöglichen Verkäufer zu täuschen, bzw. bewusst zu betrügen.. Und das ist zum Glück verboten.

ich würde gerne mal das Angebot mit der Beschreibung sehen wollen. :)