Kkrank in die Arbeit?
Hallo,
ich befinde mich im letzen Ausbildungsjahr. In diesem darf man maximal
20 Krankheitstage haben.
Nun war ich Freitag & Samstag krank, wegen knapp 39.5 Grad Fieber, Schnupfen mit gelben Sekret, Halsschmerzen, Nackenschmerzen und Lymphknotenschmerzen.
Das Fieber ist gesunken und auch die Nackenschmerzen haben sich gebessert.
Der Rest (Schnupfen mit Sekret, Lymphknotenschmerzen, Halsschmerzen) sind noch da. (Trotz Einnahme von Medikamenten)
Ich darf jetzt noch drei Tage Krank sein (also theoretisch bis Mittwoch).
Allerdings geht bei uns in der Arbeit auch gerade Bindehautenzündung rum... & das nehme ich oft auch immer mit...
Ich weißt halt jetzt nicht, ob ich morgen in die Arbeit gehen soll, obwohl ich mich noch nicht richtig fit fühle und die restlichen 3 Krankheitstage sozusagen "aufheben" soll, falls ich noch ne Bindehautentzündung bekomme...
Ich möchte nicht über die 20 Krankheitstage kommen, da man ansonsten diese Nacharbeiten muss & man die Abschlussurkunde erst später bekommt...
Ich arbeite im sozialen Bereich.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/baerenhausen/1632658658011_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1632658658000)
Wie lange dauert denn deine Ausbildung noch? Immerhin haben wir bereits mitte Juli.
Ob das mit Nacharbeiten und der Abschlussurkunde korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Aber im letzten Ausbildungsjahr würde ich deswegen kein Fass aufmachen. Hast du denn bis anhin diese krankheitsbedingen Tage jedes Jahr aufgebraucht?
Du schreibst: 20 Tage im letzten Ausbildungsjahr. Das wird im Herbst enden. 2023 hattest du demzufolge 30 Tage, da du das ganze 2023 gearbeitet hast. Oder ist das bei mir ein Überlegungsfehler?
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Dann war das ein Fehler meinerseits. Ich dachte die 20 Tage kommen vom Arbeitgeber, von der Schule aus macht es Sinn.
Dir auf jeden Fall gute Besserung. Ich habe weiter unten gelesen, dass du die Abschlussprüfung bereits bestanden hast. Herzlichen Glückwunsch und für deine Zukunft alles Gute
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du darfst nicht im 3. Jahr 20 Tage fehlen, sondern es wird über 3 Jahre gerechnet. Insgesamt darfst du 60 Tage bei 3 Jahren fehlen. Wenn paar Tage darüber ist es in der Regel auch nicht schlimm. Ich war so ca. Bei 95 Fehltagen oder mehr
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In diesem darf man maximal 20 Krankheitstage haben.
Dazu bitte den Gesetzestext oder die bestätigte Quelle von der IHK oder der Handwerkskammer.
P.S. Du wirst Dich dumm und dusselig suchen 🤣
Es gibt zwar die 10% Faustregel bzgl der Prüfungszulassung. Aber da kannst Du theoretisch sogar gerichtlich gegen vorgehen, weil es in keiner Verordnung, Vertrag geschweige denn Gesetz steht.
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Bei uns in der PTA Ausbildung wird es sehr streng gehandhabt. Wir haben für 2 Jahre 40 Fehltage. Sind wir drüber muss man die restliche Zeit nachholen, sonst bekommt man keine Zulassung
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Muss dann vertraglich aber vereinbart sein bzw im Verweise auf spezielle Erlasse der IHK oder vergleichbaren, auch staatlichen Stellen.
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Das ist in der Ausbildungsverordnung verankert. Ich meine es auch bei der IHK gelesen zu haben. Doch für die FS ist diese eh nicht zuständig. Sie absolviert eine Ausbildung zur Erzieherin
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Geh zur Arbeit. Desinfiziere dich so oft es geht. Kaufe dir in notfalls selbst was.
Immer gut die Hände mit Seife waschen und nicht mit den Händen ins Gesicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn es sich bei deiner Ausbildunh um eine Ausbildung im Sinne des BBiG habdelt, sind Fehltage grundsätzlich unproblematisch. Es gibt im Regelfall auch keine Obergrenze, sondern maximal Faustformeln (meistens um die 10 %).
Hintergrund ist, dass bei zu vielen Fehltagen der Lehrinhalt nicht vermittelt werden konnte, was aber durch die Abschlussprüfung geprüft werden soll (Paragraph 38 BBiG). Die Prüfungsordnungen greifen dies auch nochmal so sinngemäß auf.
Wenn du mit deinem Ausbildenden also nachweisen kannst, dass trotz längerer Fehlzeiten die wesentlichen Lerninhalte vermittelt wurden, kann die Prüfung dennoch abgelegt werden.
Wenn dies nicht möglich ist und Lerninhalte fehlen, sollte der Ausbildungsvertrag verlängert werden (Paragraph 8 Abs. 2 BBiG).
In beiden Fällen muss die zuständige Stelle (Kammer) aber beteiligt werden.
Wenn es sich nicht um eine Ausbildung i. S. d. BBiG handelt, müsste die Prüfungsordnung herangezogen werden. Dsfür bräuchte man diese aber oder zumindest versuchsweise die genaue Bezeichnung der Ausbildung und ggf. den Träger.
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Zusatz:
die wesentlichen Lerninhalte vermittelt wurden,
Der Nachweis erfolgt bspw über das Berichtsheft
Das letzte Ausbildungsjahr ging von September 2023-August 2024.
Von der Schule hat die Praxisstelle ein Formular bekommen, wo die Krankheitstage von September 2023-August 2024 eingetragen werden müssen.