Kirschen zum selbst pflücken zu verschenken?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du haftest immer, wenn etwas auf deinem Grundstück passiert. Selbst dann, wenn ein Fremder ohne Erlaubnis dein Grundstück betritt. Aber du musst schon grob fahrlässig handeln, um belangt werden zu können. Schilder, die das Betreten verbieten oder die Haftung für Kinder auf die Eltern übertragen, entbinden nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Wenn dann etwas passiert, haftet grundsätzlich der Eigentümer. Ist jemand zu Schaden gekommen, wird erst einmal der Besitzer zur Verantwortung gezogen und geprüft, ob er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, schützt das davor, auf Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Du solltest aber genau schauen, wen du auf dein Grundstück zum Kirschen pflücken lässt. Wir haben das gleiche Problem mit unseren Kirschen und hatten 2 Leuten gestattet, jeweils einer am Freitag und einer am Samstag zum pfücken zu kommen. Allen anderen intressenten hatten wir gemailt, wir würden uns am Montag nochmal melden, wenn noch genug Kirschen auf dem Baum wären. Eine dieser "Anwärter" war sehr hartnäckig und sagte, dass sie nur für ihre 5 Kinder eine Schüssel voll pflücken möchten. Hab mich dann erweichen lassen und der Mann kam per Rad mit einem kleinen Rucksack hier an. Mein mann hat ihm dann noch ein kleines Eimerchen gegeben, damit er die Kirschen nicht in den Rucksack pflücken musste. Als er nach 2 Stunden immer noch am pflücken war, es war schon dämmrig, ist mein mann hin um zu fragen, ob das Eimerchen nicht bald voll wäre. Der Mann verlies fluchtartig unser Grundstück. Bepackt mit dem kleinen Rucksack voller Kirschen und einem riesigen Rucksack, den er wohl im kleinen Rucksack versteckt hatte. Was wir erst am anderen morgen bemerkten war dagegen schlimm. Der Mann hatte in seiner Gier, viele dutzend Äste einfach abgerissen, um so schneller an die Kirschen zu kommen. Unter dem Baum lagen die abgerissenen Äste wie gesäät. Die Dame, die am Samstag kommen wollte, hat nur noch eine Handvoll Kirschen pflücken können. So kann es auch gehen, wenn man den falschen Leuten vertraut. Daher aufpassen und dabei bleiben, wenn Leute zum pflücken kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – wir haben einen 800 qm großen Garten

Liesabethh 
Beitragsersteller
 27.06.2020, 16:38

Herzlichen Dank, das ist sehr hilfreich. Wir werden es beherzigen.

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Fen74  15.07.2023, 12:37

Kann ich leider bestätigen. Hier haben wir Nachbarn erlaubt zu pflücken (zur Zeit der Ernte sind wir oft im Urlaub) - und einer hat das irgendwie weiter gegeben. Herausgebrochene Äste, einer kam mit einem Anwaltsschreiben (der Rasen unter dem Baum war vom Regen durchweicht, seine Leiter einseitig eingesunken und er angeblich aus 5 m Höhe von der Leiter gefallen - jetzt wollte er Schmerzensgeld... 🙈). Zum Glück haben wir Überwachungskameras, da ist keiner gefallen und das Loch (angeblich von der Leiter) haben sie per Hand in den Rasen gedrückt. 🤷🏻‍♀️ Und ja: auf die Kameras auf Privatgrund wird beim Betreten des Grundstücks hingewiesen: alles rechtlich ok.

Nur Ärger damit. Ich überlege wirklich schon, die Bäume zu entfernen und gegen andere Nicht-Obstbäume zu tauschen. Klingt doof, die sind ca. 60 Jahre alt... Aber wir mögen keine Kirschen, haben nachher nur den Kampf mit den ganzen Wespen (die von den runter gefallenen Kirschen in Massen angelockt werden). Obstbäume: wenn ich das Obst selbst esse, ists ok. Für andere bringt es mehr Schaden als Nutzen. Leider.

Und es kann mir nach der Aktion auch keiner übel nehmen, wenn ich die Kirschen lieber verrotten lasse, als sie vom Baum zu verschenken.

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Kennst Du dieses Portal?

https://mundraub.org/

Da biete ich immer meinen Garten-Ernte-Überschuß an.


Liesabethh 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 11:16

Herzlichen Dank, nein das kannte ich noch nicht.

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Lass dir etwas unterschrieb am Schlausten frag doch mal bei einer Versicherungshotline an. Eventuell findet sich im Netz eine Vorlage. Eine Leiter mitbringen, hieße deutlich weniger Abnehmer zu finden. Damit Trägst aber du wieder das Risiko. Heißt schreib rein, Was du hast z.b. funktionelle Aluleiter vorhanden (mit Bild) wer die nutzen will. muss unterschreiben.


Liesabethh 
Beitragsersteller
 27.06.2020, 16:39

Herzlichen Dank. Wir werden das beherzigen.

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Wenn du sie anbietest mit dem Hinweis Leiter selbst mitbringen und keinerlei Haftung bei Schäden egal welcher Art. Vielleicht lässt du es dir unterschreiben, denke das ist schon möglich


Liesabethh 
Beitragsersteller
 27.06.2020, 16:40

herzlichen Dank. Wir werden es beherzigen.

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Lass dir unterschreiben, das der Besucher euf eigenen
Risiko pflügt ,also ohne Haftung deinerseits.
Wo liegt denn dein Grundstück ?  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung