Kinderzuschlag ab wann!?

3 Antworten

Kindergeld ja, Kinderzuschlag nein. Wohngeld auch nein.


Tobstar84OB 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 08:52

Danke . Lieb von dir

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Bei dem Bruttoeinkommen wirst Du soviel anrechenbares Nettoeinkommen haben, dass weder Anspruch auf Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit, noch Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen wird.

Sicher kannst Du dir nur dann sein, wenn Du einen jeweiligen Antrag stellst und den Bescheid abwartest, viel Hoffnung machen ich dir aber nicht.

Anspruch auf Kindergeld besteht !