Kindergeld Rückforderung?

2 Antworten

Das Jobcenter kannst Du da raus lassen, von da gibt es nachträglich keine Erstattung, selbst wenn Du die Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes an die Familienkasse nachweisen kannst.

Die Jobcenter zählen das bezogene Kindergeld als Einkommen an, auch wenn Du es nachweislich an die Familienkasse erstatten würdest, weil dir das Kindergeld im jeweiligen Monat zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung stand.

Es kann nur mit der Familienkasse geklärt werden, da kannst Du bzw.das Elternteil welches das Kindergeld beantragt hat einen schriftlichen Billigkeitserlass stellen, weil das Kindergeld eben beim Bürgergeld als Einkommen auf den Bedarf mindernd angerechnet wird.

Würde diesem stattgegeben, müsste das zu Unrecht bezogene Kindergeld nicht an die Familienkasse erstattet werden.

Wenn der Elternteil oder Du der Mitwirkungspflicht gegenüber der Familienkasse aber nicht nachgekommen ist, also eigenverschulden vorliegen würde, gehe ich von einer Ablehnung aus und das zu Unrecht bezogene Kindergeld wird an die Familienkasse zu erstatten sein.

Dann könnte man nur versuchen durch schriftlichen formlosen Antrag eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Denn mit Beantragung des Kindergeldes erhält man von der Familienkasse auch entsprechendes Infomaterial, ab der Vollendung des 18 Lebensjahres sind nun einmal entsprechende Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erforderlich.

Wenn Du also nach dem Mutterschutz nach Geburt des Kindes in Elternzeit gegangen bist, hast Du die Voraussetzungen für den Bezug für Kindergeld für dich nicht mehr erfüllt und das hätte das Elternteil oder Du wissen müssen.

Das sind zwei verschiede Dinge, und Kindergeld ist keine Förderung.

Zunächst solltest Du prüfen (lassen), ob die Rückforderung der Familienkasse begründet ist.

Ggf. zurückzuzahlendes Kindergeld dem Jobcenter melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  12.07.2024, 09:13

Natürlich ist die Rückforderung der Familienkasse begründet !

Wenn sie nach dem Mutterschutz nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gegangen ist und ihre Ausbildung nicht fortgeführt hat, bestand auch kein Anspruch auf Kindergeld für sie.

Die Meldung der evtl. Erstattung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes an die Familienkasse ans Jobcenter kann man sich sparen, weil es rückwirkend vom Jobcenter keine Nachzahlung geben würde.

Das Kindergeld stand ihr im jeweiligen Monat zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung und das ist für das Jobcenter entscheidend.

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