Kindergeld Rückzahlung?

3 Antworten

Muss man nicht !

Solange eine Voraussetzung für Kindergeld ab der Vollendung des 18 Lebensjahres erfüllt wird, also das sich das Kind z.B.in Ausbildung oder Studium befindet und unter 25 ist, besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Ob man die Ausbildung dann besteht oder nicht ist dabei nicht relevant.

Deswegen grundsätzlich Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein. Ggfs. läuft es weiter bis zur Wiederholungsprüfung


reezy77 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 18:08

okay, auch wenn man schon 2 extra Chancen genutzt hatte und dadurch durchgefallen ist?

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cafibone  14.07.2024, 18:26
@reezy77

Das kann vielleicht die Kindergeldstelle / Familienkasse dazu befragen - ich hab ähnliche Fragen

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