Kindergeld, Kindergrundsicherung?

2 Antworten

Mit einem monatlichen Nettoeinkommen inkl.der 250 Euro Kindergeld oder dann Kindergarantiebetrag von 250 Euro von insgesamt 3420 Euro wird es sicher außer diese 250 Euro nichts mehr geben.

Denn mit diesem Einkommen habt ihr sicher auch jetzt schon keinen Anspruch mehr auf Kinderzuschlag oder Bürgergeld als Aufstockung vom Jobcenter.

Selbst wenn ich die 250 Euro nicht mit einbeziehe, habt ihr 3170 Euro Nettoeinkommen zur Verfügung.

Euer Grundbedarf unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll würde derzeit so aussehen.

Für beide Elternteile jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu 2/3 von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Dazu der Regelbedarf für das Kind, da kommt es auf das Alter an, unter 6 Jahren wären es derzeit 357 Euro und ab 6 - 13 derzeit 390 Euro und dazu dann das andere 1/3 von der Warmmiete.

Das Kindergeld wäre hier vorrangiges Einkommen des Kindes und würde entsprechend mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Euch stünde zwar auf Erwerbseinkommen jeweils ein entsprechender Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, der wird vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht, was dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergibt, aber auch dann würde sehr wahrscheinlich kein Anspruch bestehen.

Du könntest eine 380 Euro und deine Frau etwa 350 Euro vom Nettoeinkommen abziehen.

Also insgesamt um die 730 Euro an Freibeträgen.

Dann würden von den 3420 Euro inkl. Kindergeld immer noch etwa 2690 Euro anrechenbares Nettoeinkommen bleiben.

Nach Abzug von angenommen 1402 Euro für die Regelbedarfe blieben für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom immer noch etwa monatlich um die 1288 Euro übrig.

Zukünftig ist die Kindergrundsicherung die eine zentrale Leistung für alle Kinder. Bestehende Leistungen für Kinder, wie das Kindergeld, der Regelbedarf für Kinder gemäß SGB II und SGB XII, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden zur Kindergrundsicherung zusammengefasst.

Für alle Kinder gibt es zukünftig den Kindergarantiebetrag. Er löst das jetzige Kindergeld ab.

Zusätzlich gibt es für Familien mit wenig oder keinem Einkommen den Kinderzusatzbetrag. Er ist einkommensabhängig, das heißt, wer weniger hat, wird stärker unterstützt.

Beide Teile - Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag - bilden zusammen die Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum des Kindes abdeckt.

Weitere Infos schau bitte hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergrundsicherung/fragen-und-antworten-zur-kindergrundsicherung-230378

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme